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file Tragfähigkeitsindex geht weniger als eingetragen?

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27 Jan 2019 16:15 - 27 Jan 2019 16:15 #1 von Klausmeister
Tragfähigkeitsindex geht weniger als eingetragen? wurde erstellt von Klausmeister
Servus,
suche gerade nach 16Zoll Reifen. In den Papieren steht ein Lastindex von 116. Das entspricht 1250kg pro Reifen.
Laut Fahrzeugschein darf die Last auf der Hinterachse 2000kg sein. Das wäre ein Lastindex von 108.
Bei der Reifensuche ist mir aufgefallen, dass Reifen < 116 günstiger sind.
Wisst ihr, ob es langt, wenn der Lastindex der max. Last der Achse entspricht oder muss ich das Umfragen lassen.
So will ich z.B. von 116 auf 115 gehen, weil es meinen Wunschreifen in 116 nicht gibt.
Bei ORC langen Reifen mit 109er Index und das bei einer Auflastung auf 3850kg.

Grüße
Klaus

Pössl 2 Win Limited MJ 2019 mit Aufstelldach
Letzte Änderung: 27 Jan 2019 16:15 von Klausmeister.

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27 Jan 2019 16:53 - 27 Jan 2019 17:02 #2 von Midiba65
Du darfst IMMER nur die Reifengrößen fahren, die in den Papieren eingetragen sind. Wenn Du andere haben willst, musst Du das vorher eintragen lassen. Ich weiß aber nicht, ob das so ohne weiteres geht.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Zulassungsstelle von dir eine TÜV-Bescheinigung dazu einfordert.

NACHTRAG:

Das hier hab ich eben dazu im weltweiten Netz gefunden:
www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

Evt. kannst du damit ja bei der Zulassungsstelle punkten!

Pössl Summit 600 Plus 3,5t Light 16" | Profondo-Rot | Jumper 2.0 BlueHDI, 163 PS/120 KW | Softlock | 2x 95Ah |

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27 Jan 2019 17:10 #3 von campavan
Wenn der Load Index der Reifen zu den zulässigen Achslasten im KFZ Schein passt, braucht man nichts eintragen lassen.
Achslast/2=LI

Gruß Tom
HymerCar Yellowstone in Profondo-Rot
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27 Jan 2019 17:36 #4 von Midiba65
Ich würde im Zweifelsfall einfach mal bei der Zulassungsstelle nachfragen. die sollten es ja genau wissen.

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27 Jan 2019 18:44 #5 von camper766

campavan schrieb: Wenn der Load Index der Reifen zu den zulässigen Achslasten im KFZ Schein passt, braucht man nichts eintragen lassen.
Achslast/2=LI


Wenn das immer so wäre, dann würde ja kein Lastindex eingetragen werden in die Papiere.
Ich gehe davon aus, dass das was eingetragen ist, die Mindestanforderung ist.
Will man das unterschreiten, dann kommt man um eine Korrektur der Eintragung nicht herum.

Gruß Rüdiger

Pössl Summit 640 2,0l, 163PS, arancio new batic, Eiche Kupfer bora

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27 Jan 2019 18:47 #6 von syberbruno
Sehe ich auch wie Rüdiger.. Lieber eintragenlasden. Wenn was passiert biste bei der Versicherung immer der dumme

2 Win Plus heavy 163 PS Citroen Eisengrau, Rückfahrkamera, ohne TV, 100WP Solar und Komfortmatratze. Derzeitiger Verbrauch 8,4 ltr/100
Vorher 17 Jahre Nordstar Wohnkabine auf Nissan, D-Max und Ford Ranger Pickup, davor Wohnwagen.

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27 Jan 2019 19:05 #7 von romo1980
Das Risiko, daß mit ein genauer Beamter die Weiterfahrt untersagt wegen falscher Bereifung würde ich nicht eingehen. Der Load Index ist ja nicht auf gut Glück festgelegt.

Liebe Grüße Moni und Robert
Runner 636 eisengrau mit 200W Solar, Markise, Alden TV Anlage, DIeselheizung, Fahrradträger, Rückfahrkamera. Endlich bei uns 29.9.2017!

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27 Jan 2019 19:52 - 27 Jan 2019 19:54 #8 von Charlie 66
Solange der LI über der Achslast / 2 liegt ist das überhaupt kein Problem.
Gruß

Torsten

Roller Team Livingstone Duo (Trigano). Fiat Ducato 6,36 Heavy (Maxi) Fahrwerk, Goldschmitt 8 Zoll Zusatzluftfedern, Goldschmitt M 11 Schraubenfedern, AHK, 120 Liter Tank, Truma CP Plus mit Inet, ZENEC Naviceicer, Rückfahrkamera, Fiamma F65S.
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27 Jan 2019 19:57 #9 von camper766

Charlie 66 schrieb: Solange der LI über der Achslast / 2 liegt ist das überhaupt kein Problem.
Gruß

Torsten


Und woher weißt Du das?
Technisch ja (fast) nachvollziehbar, aber rechtlich? Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun ?

Und warum (fast)?
Die Rechnung geht nur auf, wenn beide Räder einer Achse gleich belastet werden, was gerade beim WoMo Nichtraucher ist.

Gruß Rüdiger

Pössl Summit 640 2,0l, 163PS, arancio new batic, Eiche Kupfer bora

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27 Jan 2019 20:09 - 27 Jan 2019 20:17 #10 von Charlie 66
Ganz einfach. Fahr mal zum TÜV. Ist kein Problem. Sobald der LI über Achslast kein Problem dazu bedarf es keiner Änderung der Zulassungsbestätigung Teil 2.

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