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file Allgemeine Frage zur Gewährleistung

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28 Aug 2015 21:15 #1 von schalki1
Allgemeine Frage zur Gewährleistung wurde erstellt von schalki1
Moin Moin,
wenn ich als Norddeutscher meinen " Traumpössl " beispielsweise bei
einem Händler in Süddeutschland erwerbe und es stellen sich Mängel
heraus,muss ich dann zu dem süddeutschen Händler, oder kann ich da
zu jedem Pössl Vertragshändler?

Jens

Pössl Vario 545. 2,3l 148 PS Modell 2016

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29 Aug 2015 20:34 #2 von RolliK
RolliK antwortete auf Allgemeine Frage zur Gewährleistung
Hallo Jens,
soviel ich weiß macht Fiat Gewährleistungsarbeiten wnn es um den Fiat geht (bzw. Citroen bei einem Citroen). Um den Innenausbau wird sich wohl nur der Händler kümmern, bei dem du den Pössl gekauft hast. Allerdings hat mir neulich ein WoMo-Händler gesagt, dass er z.B für Thruma generell Gewährleistungsarbeiten durchführen kann, auch für nicht bei ihm gekaufte Fahrzeuge.
Viele Grüße.
Rolf

Pössl 4-Family L (2014), All In Paket, Comfortmatic, 3 Ltr. 177 PS, VB-Vollluftfederung, Futuro Fahrradträger, Kenwood DNX7250 DAB

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29 Aug 2015 21:09 #3 von schalki1
schalki1 antwortete auf Allgemeine Frage zur Gewährleistung
Hallo Rolf,
danke für die Antwort.Ich werde Mittwoch zur Messe nach D`dorf
fahren. Vielleicht bringe ich da näheres in Erfahrung. Dann wird
sich wohl auch entscheiden, ob es was ganz neues oder doch
was "angestaubtes" gibt.

Jens

Pössl Vario 545. 2,3l 148 PS Modell 2016

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29 Aug 2015 23:07 #4 von avetoyo
avetoyo antwortete auf Allgemeine Frage zur Gewährleistung
Du musst unterscheiden zwischen 'gesetzlicher Gewährleistung' und 'Herstellergarantie'.

Gesetzliche Gewährleistung:
- Zwei Jahre bei neuen Produkten. Bei gebrauchter Ware kann sie auf ein Jahr verkürzt werden.
- In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Erhalt der Ware vorgelegen hat. Danach ist der Verbraucher in der Beweispflicht.
- Gewährleistungsansprüche sind immer dort geltend zu machen, wo das Produkt gekauft wurde.

Herstellergarantie:
- ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Bedingungen werden ausschließlich durch die Garantiebedingungen des Herstellers definiert.

Meines Wissen hast du z.B. bei einem neu gekauften Pössl auf das komplette WoMo (Fahrzeug + Einbau/Aufbau) die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung durch den Händler, wo du gekauft hast und zusätzlich die 2-jährige Herstellergarantie auf das Fahrzeug (Fiat/Citroen ohne Einbauten/Aufbau) und eventuell zusätzlich Herstellergarantie auf diverse verbaute Einbau-/Aufbauteile (z.B. Truma, Schaudt, Webasto, Dometic.......).

Alles in Allem eine komplizierte Konstruktion im Streitfall. Empfehlenswert ist es, prinzipiell alle Mängelrügen im ersten Schritt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an den Verkäufer zu stellen, da nur so gewährleistet ist, dass im schlechtesten Fall auch eine Wandlung (= Rückabwicklung des Kaufvertrages) geltend gemacht werden kann. Eine solche Wandlung ist nämlich in den meisten Hersteller-Garantiebedingungen nicht geregelt.

Gruß Manfred

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30 Aug 2015 00:08 #5 von schalki1
schalki1 antwortete auf Allgemeine Frage zur Gewährleistung
Hallo Manfred,
der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist soweit
klar. Auch klar ist,das ich beim Kauf einen Vertrag mit dem verkaufendem
Händler abschliesse,der dann auch erster Ansprechpartner ist. Da Pössl
aber ein bundesweites Händlernetz hat, könnte man ja meinen, das man
seine etwaigen Mängel auch überall beheben lassen könnte.Wäre zumindest
Kundenservice. Scheint aber wohl doch eine komplizierte Sache zu sein.
Also sollte man das Auto doch lieber heimatnah einkaufen.Wenn man zu
jeder Reparatur 1000km Anfahrt hat, ist das vermeindliche Schnäppchen
schnell ein teures Vergnügen...

Jens

Pössl Vario 545. 2,3l 148 PS Modell 2016

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30 Aug 2015 09:35 - 30 Aug 2015 19:43 #6 von liberum
liberum antwortete auf Allgemeine Frage zur Gewährleistung
Hallo Jens,
kann zwar sein das der Vertragshändler mal einen Spruch von sich gibt..... "den hätte ich Ihnen auch verkaufen können" ! Normalerweise sollte sich aber jeder Händler freuen evtl. Arbeitsleistungen mit Pössel oder Fiat/Citroen abrechnen zu können. Wenn bei Euch im Norden das Einzugsgebiet sowieso dünner ist, sollte sich der "Pösselserviceanbieter" freuen, er muss es ja machen!
Ruf doch mal den Serviceleiter deines Aspiranten an und frag ihn, ob er ein Problem damit hat, wenn du einen auf der Messe kaufst oder ob er selber ein Fahrzeug auf der Messe ausstellt?!
Die neue Euro 6 Norm ist auf das nächste Jahr verschoben und damit auch eine Preissteigerung, würde also wenn es passt, zuschlagen!
Wir haben auch auf der Messe gekauft und eine sehr kompetente und engagierte Citroen-Werkstatt in der Nähe gefunden. Außer einer defekten Trinkwasserpumpe hatten wir nach 8000km noch nix großes und die solltest du sowieso selber einbauen können und auf Ersatz haben! Ach ja und die Werkstattaktion mit den Düsen und das ist super gelaufen.
Gruß Detlef

Pössl Vario 545, Jumper 2.2 130PS, 2015, All in Paket, Phaesun Solar 200Wp, Votronic MPP 430 Duo, BlueBattery 200A Black Ed, CP Plus, Thule-AHK, Thule Markise,
Verbrauch nach 30000km 8,6L
Letzte Änderung: 30 Aug 2015 19:43 von liberum.

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30 Aug 2015 10:01 #7 von avetoyo
avetoyo antwortete auf Allgemeine Frage zur Gewährleistung
Auf dein Fahrzeug (Citroen) hast du auch die 2-jährige Herstellergarantie und die kannst du europaweit bei jeder Citroen-Niederlassung in Anspruch nehmen . Deine Trinkwasserpumpe (auf Garantie) interessiert Citroen aber überhaupt nicht. Und die Arbeitsleistungen bei Reklamationen bezüglich WoMo Einbau-/Aufbau im Rahmen der Gewährleistung kann nur der Verkäufer mit Pössl abrechnen, denn nur der hat die entsprechenden Verträge/Bedingungen mit Pössl vereinbart und diese Bedingungen können bei jedem Verkäufer anders ausschauen. Wäre schön, wenn es denn so einfach wäre. Einfach mal direkt bei Pössl nachfragen, wie sie es denn so halten mit der Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung bei den 'Pösslserviceanbietern'. Auf der Homepage und in den Hochglanzprospekten hält sich Pössl zu diesem Thema schon sehr bedeckt.

Gruß Manfred

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30 Aug 2015 11:08 - 30 Aug 2015 19:46 #8 von liberum
liberum antwortete auf Allgemeine Frage zur Gewährleistung
Hallo Manfred,
die Wasserpumpe sollte ja auch nur zum Ausdruck bringen, dass ich noch nicht wirklich einen Fall zur Reklamation bei Pössl hatte und die Pumpe habe ich mir auch bei Fritz Berger aus dem Regal geholt inkl. Ersatz, da warte ich nicht bis die Pumpe von Pössl wegen der Garantie überprüft wurde. Zur Reklamation der Pumpe hat sich natürlich mein Verkäufer angeboten, aber der hat mir eben auch drei weitere Adressen bei mir in der Nähe genannt!
Ich habe bis jetzt noch keine schlechten Erfahrungen in dem Punkt gemacht! Wenn du aber Beispiele nennen kannst, wäre ich dir dankbar, damit wären wir alle vorgewarnt?!
Es gibt ja auch nette und kompetente Mitglieder, die für Pössel derzeit auf der Messe arbeiten. Wenn es konstruktive Kritik zu diesem Thema bzw. Problematik gibt, sollte Pössl sich derer annehmen!
Natürlich sind die Verkäufer untereinander auch auf der Messe Konkurrenten, um einen bestmöglichen Service im Anschluss bieten zu können, sollte aber eine Absprache möglich sein! Das sollte auch im Interesse von Pössl liegen!

Gruß Detlef

Pössl Vario 545, Jumper 2.2 130PS, 2015, All in Paket, Phaesun Solar 200Wp, Votronic MPP 430 Duo, BlueBattery 200A Black Ed, CP Plus, Thule-AHK, Thule Markise,
Verbrauch nach 30000km 8,6L
Letzte Änderung: 30 Aug 2015 19:46 von liberum.

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30 Aug 2015 15:48 #9 von avetoyo
avetoyo antwortete auf Allgemeine Frage zur Gewährleistung

liberum schrieb: ,,,,,,,dass ich noch nicht wirklich einen Fall zur Reklamation bei Pössl hatte........


Du hast leider immer noch nicht den Unterschied zwischen 'Herstellergarantie' und 'gesetzlicher Gewährleistung' verinnerlicht :). Ich versuch's nochmal:

Meines Wissens nach gibt Pössl auf das ausgebaute WoMo keine 'Herstellergarantie' sondern dein Verkäufer/Händler haftet im Rahmen der 'gesetzlichen Gewährleistung' für alle auftretenden Reklamationen. Somit hast du auch keine Geschäftsbeziehung mit Pössl und kannst dort auch nix reklamieren, dies kannst du nur bei deinem Verkäufer/Händler.

Die Bedingungen dieser 'gesetzlichen Gewährleistung' wiederum sind im BGB definiert. Ob dein Verkäufer/Händler nun diese Bedingungen gesetzestreu (=kleinlich) oder großzügig umsetzt, bleibt ihm überlassen. So kann der Händler im Reklamationsfall durchaus zustimmen, dass die Nachbesserung nicht durch ihn, sondern durch eine andere Werkstatt erfolgt (bei Kostenübernahme durch den Händler). Er muss dem aber nicht zustimmen, sondern kann (nach den Buchstaben des Gesetzes) auch verlangern, dass die Nachbesserung durch ihn zu erfolgen hat.

Zusätzlich hast du auf dein Fahrzeug (Citroen, ohne den ganzen WoMo Ausbau-/Einbau Klimbim) eine 2-jährige 'Herstellergarantie', deren Bedingungen du in deinen Kaufunterlagen finden solltest. Ob du nun im Falle z.B. eines defekten Injektors bei deinem Händler/Verkäufer oder direkt bei Citroen reklamierst, bleibt dir überlassen. Oft ist hier der direkte Weg (Citroen) der bessere und schnellere.

Dieser direkte Weg kann allerdings im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages zu Problemen führen.

Gruß Manfred

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31 Aug 2015 19:55 #10 von Hannes
Hannes antwortete auf Allgemeine Frage zur Gewährleistung
Hallo, im Kastenwagenbereich gibt es die Zweivertragsregelung und die Einvertragsregelung. Meist gilt die Einvertragsregelung. Konkret bedeutes dies, dass der Verkäufer nach BGB zwei Jahre ab Übergabe haftet. Daneben gibt es noch die Garantie des Herstellers auf das Fahrzeug, nicht aber auf den Ausbau, und hier schieben sich die Beteiligten den "Schwarzen Peter" hin und her. Avetoyo hat das deutlich zum Ausdruck gebracht. Wenn sich also der Verkäufer mit dem Hinweis auf Pössl quer stellt, dann muß er, innerhalb Gewährrleistungsfrist, trotz allem haften, aber das versuchen halt alle. Gruß Hannes ( Im Zweifel einen Anwalt fragen; die Erstberatungsgebühr ist tragbar)

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