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question-circle Kauf Wohnmobil aus Vermietung - was muss man tun?

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24 Okt 2017 12:56 #1 von DasOrakel
Hallo an alle,

eine Frage zum Thema Kauf eines gebrauchten Wohnmobils aus Vermietung. Wohnmobile, die in den Vermietung gehen (ich glaube unabhängig von gewerblich oder privat) unterliegen ja z.B. anderen HU-Frequenzen (jährlich statt alle 2(3) Jahre).

Wenn man nun so ein Wohnmobil kauft und es NICHT vermieten möchte: Wo kann/muss man das anzeigen, damit man dann nicht mehr jährlich zur HU muss? Und wird dann die Frist sofort geändert oder muss man den nächsten (jährlichen) Termin machen und bekommt dann eine Plakette für 2 Jahre?

Ist wahrscheinlich eine total blöde Frage, aber ich hab nichts richtiges dazu finden können.

Und nun - Feuer frei und danke für den Beschuss :woohoo:

Viele Grüße
Jutta

Jutta
Clever Celebration Modelljahr 2018, profondo-rot, Markise, Navi, Rückfahrkamera, zusätzliches Fenster hinten links

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24 Okt 2017 13:03 #2 von Marco34
Hallo Jutta,
sobald das Fahrzeug auf Dich als Privatperson zugelassen ist wird die HU zukünftig alle 2 Jahre fällig.
Du brauchst weiter nichts zu unternehmen.
Wir haben auch ein Fahrzeug aus der Vermietung übernommen.

Nieselige Grüße von der Unterweser
Marco

Jetzt unterwegs im Pössl 2Win auf Citroen Jumper mit 130 PS aus 2015...
... Alkoven, Wowa, Kastenwagen, ? ...

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24 Okt 2017 13:04 #3 von Spasshuebbel
Mir fiele auf Anhieb jemand ein der Ahnung hat und das wäre der TÜV in deiner Nähe. Ggf. noch die Zulassungsstelle.
Wenn die es nicht wissen, wer denn dann?

Liebe Grüße
Christine

Pössl2Win, Fiat 130 PS, All-in Paket, Thule Markise

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24 Okt 2017 13:27 #4 von Wuni123
Mit dem TÜV verhält es sich wie Marco beschreibt.
Warum Feuer frei ?
Ernthafte Fragen bringen ernsthafte Antworten.
VG Wuni

Clever Celebration Euro 6.Wartezeit nach 275 Tagen beendet.
Neptun22 KS Baujahr 76.
Suzuki Intruter VS 750 Baujahr 86.
Holder ag3 Knicklenker Baujahr 69.
Hakuna Matata: Nimm das Leben nicht so schwer, Du kommst da eh nicht lebend raus.
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24 Okt 2017 19:10 #5 von juh
Hallo,
ist so wie schon geschrieben wurde. Vermieter ("Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge") müssen jährlich, aber sobald Du die auf Dich anmeldest, sind es dann wieder alle 2 Jahre. Für Dich stellt sich jetzt die Frage, wenn das Fahrzeug vor Übernahme / Abmeldung vom Vermieter frischen TÜV bekommen hat, muß es dann das nächste Mal nach 12 oder 24 Monaten zur HU? Das kann ich Dir nicht sagen, aber selbst wenn es 12 Monate wären, im Vergleich zum Kastenpreis ist das doch vernachlässigbar. Der weitere Intervall ist dann aber sicher 2 Jahre.
Jürgen

Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

Pössl Vario 545 (2015) | Comfortmatic | Solar | Wechselrichter | 200Ah LiFeYPo4 | mein Pössl
Stellplatzinfo: tinyurl.com/ycjbj9uv
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24 Okt 2017 19:11 #6 von Paule
Meine Mietfahrzeuge bekommen bei der Neuzulassung 1 Jahr Tüv, nennt sich dann "Selbstfahrervermietfahrzeug".
Bei privater Nutzung gibt es dann bei nächsten Termin wieder 2 Jahre.

Gruß Stefan

Campster, Summit 640, Summit 600 Plus, Roadcamp R, Roadcar R540, Sunlight T60
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24 Okt 2017 21:23 #7 von Oberfranke
Hallo Jutta ,
haben uns vor 3 Wochen einen Vermiet-Rückläufer EZ April 2017 gekauft. Der Händler verkaufte ihn mir dann mit neuem TÜV , d.h. nächste HU Sept.2019.
Grüße Hans

aktuell Roadcar 540(2te Batt,RFK,Mark.,FT) und 2CV
vormals MB100 La Strada
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