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2. zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs
HIER darf die Stützlast abgezogen werden (muss aber dann natürlich dem Gewicht der Zugfahrzeugs zugeschlagen werden).
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Hotel Pössl schrieb: @Uwe: Ich denke, dass Du mit Deinen Gedanken aus den letzten Beitrag genau wie Jürgen richtig liegst. Dennoch ist´s doch ganz interessant in meinen Augen, dieses Thema zu diskutieren
...!
Hotel Pössl schrieb: ... könnt die Stützlast voll ausnutzen und müsst nicht umpacken!
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...Hier der Wortlaut der Antwort des KBA:
Es handelt sich um ein M1-Fahrzeug. Laut VO 1230/2012 gilt:
„2.7.2.2. In den Mitgliedstaaten, in denen die Straßenverkehrsvorschriften dies erlauben, kann der Hersteller in einem geeigneten Begleitdokument wie der Betriebsanleitung oder dem Werkstatthandbuch angeben, dass die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs um nicht mehr als 10 % oder 100 kg (es gilt der niedrigere Wert) überschritten werden darf.
Diese zulässige Abweichung gilt nur, wenn gemäß den Bedingungen von Absatz 2.7.2.1 ein Anhänger gezogen wird, vorausgesetzt, die Betriebsgeschwindigkeit ist auf maximal 100 km/h beschränkt.“
So etwas ähnliches gab es auch in 92/21/EG:
„3.2.3.1 Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse (den Hinterachsen) darf um höchstens 15%überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100 kg überschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist.“
Hier allerdings ohne Einschränkung hinsichtlich der Erlaubnis der Mitgliedstaaten.
Dem Wortlaut nach handelt es sich nicht um eine zweite Gesamtmasse, sondern die Überschreitung der vorhandenen. Hierzu hat das KBA in der Vergangenheit auf der Basis von 70/156/EWG und 92/21/EG ein Info-Blatt gemacht. Auch in 2007/46/EG, Anh. II ist für M1 das zul. Gesamtgewicht ein Versionsmerkmal.
Mit freundlichen...
Dem Wortlaut nach handelt es sich nicht um eine zweite Gesamtmasse, sondern die Überschreitung der vorhandenen.
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