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file Ab 1.9.2018: Keine Kfz-Zulassung ohne Bescheingung WLTP-Testmasse

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06 Sep 2018 16:11 #11 von deepsche
Die Aussagen der Zulassungsstelle berufen sich auf unqualifizierte Annahmen anstatt der richtigen Interpretation des Gesetzestexts.

Hier die korrekte Darstellung des CIVD zu dem Thema:

Wohnmobile sind bis auf wenige Ausnahmen NICHT von den neuen WLTP‐Anforderungen zum
1. September 2018 betroffen! Zulassung bleibt ohne weiteres möglich!
Die Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung 715/2007, zur
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG, der Verordnungen Nr. 692/2008(EG) und Nr. 1230/2012 sowie
zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 führt in Artikel 15 aus, wann die WLTPBestimmungen
anzuwenden sind. Insbesondere aus Artikel 15 Absatz 3 folgt:
1. Wohnmobile auf Basisfahrzeugen der Klassen N1 Gruppen II, III sowie N2 müssen bei
Erstzulassungen die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2017/1151 erst ab dem
1. September 2019 erfüllen.
2. Wohnmobile auf Basisfahrzeugen der Klassen M1 und N1 Gruppe I müssen bei Erstzulassung
die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2017/1151 ab dem 1. September 2018 erfüllen.
3. Für Wohnmobile auf Basisfahrzeugen der Klassen M1 und N1 Gruppe I erteilt das Kraftfahrt‐
Bundesamt Ausnahmen für auslaufende Serien bis zum 31. August 2019 (siehe KBAInformationssystem
Typgenehmigungsverfahren IST Nr. 04‐18).
Warum werden Wohnmobile anders als PKW behandelt, obwohl beide „M1“ sind?
Wohnmobile werden nach Richtlinie 2007/46/EG als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
eingestuft. Im Gegensatz zu den PKW, die als „M1“ usw. klassifiziert werden, sind Wohnmobile nach
Anhang II A 5.1 als „M1 SA“ eingestuft. Wohnmobile werden i. d. R. in einem mehrstufigen Prozess
aufgebaut und verwenden die unter 1. und 2. genannten Basisfahrzeuge. Daraus folgt, dass
Wohnmobile, die die unter 1. genannten Basisfahrzeuge verwenden, erst ab dem 1. September 2019
bei der Erstzulassung die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1151 einhalten müssen.
Wohnmobile ohne WLTP, die die unter 2. genannten Basisfahrzeuge verwenden, können über eine
auslaufende Serie noch bis zum 31. August 2019 zugelassen werden.

Pössl = M1 SA = 31.08.2019 ohne Probleme

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06 Sep 2018 21:08 #12 von ManfredK

deepsche schrieb:
Pössl = M1 SA = 31.08.2019 ohne Probleme


Wenn bereits eine Ausnahmegenehmigung des KBA vorliegt.... Fehlt diese, dann ist keine Zulassung möglich

EX - Rücktritt: Pössl Rodstar 640 DK; Aufstelldach, Citroen Jumper Heavy 35 HDI 163; Euro 6; Arangio New Batik Orange
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07 Sep 2018 13:46 #13 von deepsche
Das ist falsch. Es wird überhaupt keine benötigt.
Das Thema für den Kasten wird erst zum 01.09.2019 interessant.
Für alle Zulassungen aller Pössl-Fahrzeuge bis dahin (außer Campster) kann jeder sein Fahrzeug wie bisher zulassen.

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07 Sep 2018 18:34 #14 von ar1860
Ich werde am 14.09. meinen Pössl Summit 640 erhalten und habe natürlich beim Händler das Problem "WLTP-Anforderung" angesprochen und mir ein Schreiben des Caravaning Industrie Verband e.V. besorgt. Zusätzlich habe ich bei der Anmeldestelle telefonisch nachgefragt. Die Zulassungsstelle konnte mir keine Antwort geben ... die haben, zu mindestens in meinem Fall, keine Informationen vorliegen und meine Frage nach der Notwendigkeit einer WLTP-Zertifizierung für ein Womo oder eine KaWa keine Antwort parat.

Das Schreiben füge ich bei. Bin gespannt ob am 13.09., da sollte der Brief vorliegen, die Anmeldung klappt. Der 13te … sieht nicht gut aus … bin aber nicht abergläubig.

Pössl Summit 640 Citroen Jumper 2,0/130 PS Mod. 2018 (WOMO und KAWA Anfänger), Mono Control CS, CMOS-Rückfahrkamera, DAB-Radio, Fiamma Markise F65, Teltonika Router RUT955 mit Panorama Antenne LGMM-7-27-24-58

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07 Sep 2018 18:36 #15 von ar1860
Hier ist das Scheiben

Pössl Summit 640 Citroen Jumper 2,0/130 PS Mod. 2018 (WOMO und KAWA Anfänger), Mono Control CS, CMOS-Rückfahrkamera, DAB-Radio, Fiamma Markise F65, Teltonika Router RUT955 mit Panorama Antenne LGMM-7-27-24-58

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07 Sep 2018 20:46 #16 von ManfredK

deepsche schrieb: Das ist falsch. Es wird überhaupt keine benötigt.


Dass es richtig ist, kannst du in dem vorher verlinkten Schreiben selbst lesen..... Stichwort "auslaufende Serie"
Hat der Hersteller dies versäumt ist der letzte Stichtag der 01.09.2018 gewesen.... aber so dumm wird Pössl nicht gewesen sein....

EX - Rücktritt: Pössl Rodstar 640 DK; Aufstelldach, Citroen Jumper Heavy 35 HDI 163; Euro 6; Arangio New Batik Orange
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10 Sep 2018 21:55 #17 von Volberger
@an alle
Erstmal vielen Dank für Eure Beiträge, besonders für all jene, die tiefer in die Thematik eingestiegen sind und Hintergrundwissen transparent gemacht haben. Hertlichen Dank!

Wie ist es weitergegangen, ist die Kuh vom Eis?

JA!!!


Zunächst hatte ich befürchtet, 50.000 Euro in ein nicht (mehr, jedenfalls nicht mehr ohne weiteres) zulassungsfähiges Fahrzeug investiert zu haben. Rückblick: Ich war Samstags, 1.9.2018, also am WLTP-Stichtag, in der Kölner Zulassungsstelle abgewiesen worden, weil eine "Bescheinigung" zu den WLTP-TestmasseWerten fehle. Ergänzt wurde das Ganze mit dem Hinweis, gestern, also 31.8.2018, wäre die Zulassung mit den vorliegenden Unterlagen reibungslos über die Bühne gegangen. Ich war natürlich ziemlich bedient. Da der Händler in den Wochen nach dem avisierten Auslieferungstermin (Angang Juli) völlig auf Tauchstation gegangenen war und jegliche Kontaktaufnahme (Tel, Mail) unbeantwortet ließ, war ich ohnedies schlecht auf ihn zu sprechen und nahm vorschnell an, der Fehler liege bei ihm.

Am Montag nach dem erfolglosen Zulassungsversuch habe ich mit der Leitung der Zulassungsstelle gesprochen und parallel dazu mit dem Händler, der seinerseits den Kontakt zwischen Pössl und meiner Zlassungsstelle herstellte. Herr Geiger von der Firma Pössl (herzlichen Dank an Sie!!!) konnte telefonisch Klarheit schaffen, so dass mein Summit 640 einen Tag später im Expressverfahren zugelssen wurde.

Das Problem lag schlicht und einfach darin, dass ich der erste Zulassungs"kunde" am 1.9. war und die Zulassungsstelle die Thematik noch nicht völlständig auf dem Schirm hatte und deshalb mein Wohnmobil wie einen PKW behandelte, der ab dem Stichtag 1.9. wohl tatsächlich nur mit Ausnahmegenehmigung des KFZ-Bundesamtes zugelassen werden könnte. Für alle Kastenwagenkäufer aus Köln kann ich jedenfalls Entwarnung geben. Unsere Zulassungsstelle ist jetzt im Bilde.

Sehr hilfreich war Herr Geiger von Pössl und natürlich die Mitarbeiterin meines Händlers, die um die Problematik wußte und mir versicherte, dass das Problem schnell vom Tisch sein werde.

Ich möchte mich nochmals herzlich bei allen bedanken, die das Thema "aufschalteten" und mir Einschätzungen und Hinweise gaben. Dass ich erst heute über den erfolgreichen Abschluss meines "Falles" berichte liegt im ersten Testausflug, dem Einbau einer Bearlock-Gangsperre und einer Alarmanlage Vodaphone Cobra 46 Exklusive-C Fiat Ducato (sowie Citroen Jumper und Co) begründet. Außerdem lege ich gerade einen Parkstreifen in meinem (ehemaligen) Vorgarten an. Ich versuche Euch über alles Weitere auf dem Laufenden zu halten

Herzliche Grüße aus Köln
Bernd

P.S.: Gibt es Pössl-Fahrer in und um Köln, die ein 640 Fahrzeug mit Heavy-Fahrwerk ihr eigen nennen? Ich frage mich nämlich, ob meine Hinterachse besonders "mitteilsam" ist oder ob meine Geräuschkulisse (bei Kanaldeckeln, Querrinnen usw) normal für Summits ist. Würde gerne einmal einen Hörvergleich anstellen!

Kote, Zelt, FahrradCamper in Frankreich, Herntrei-Zelt, Dethleffs WW-Nomad, Dethleffs WW-Camper 530TK, Hobby WW-DeLuxee 460 Ufe, Tabbert WW-480TD, bestellt für Juli 2018: Pössl Summit 640 - Händlervorlauf gute Standardausstattung plus Markise und Rückfahrkamera

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11 Sep 2018 07:04 #18 von steve0564
Für dein PS würde ich einen eigenen Thread aufmachen oder mal die Suche mit dem Stichwort "Luftfederung" oder "ZLF" anwerfen.

LG
Steve

Pössl 2 Win R in Pössl-Orange, Euro 6 mit 163 PS, Thule Markise und Fahrradträger, Truma 6E, Thetford AES Kühli, Winterpaket, Chinakracher, Caratec Soundsystem+Sub, Eton-Frontlautsprecher, 300W Solar
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