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file Anhängerkupplung Summit 640

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27 Dez 2017 20:23 - 27 Dez 2017 21:14 #21 von Sperling
Sperling antwortete auf Anhängerkupplung Summit 640
Das bleibt das gleiche - egal welcher Fahrzeugtyp. Viele Hersteller haben mit der EG-Typgenehmigung auch eine Anhängerkupplung mit eingetragen. Meist steht dort in der Zeile 22 der gleiche Text. Also entweder Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung oder eben die ABE vom Hersteller der Kupplung. Musst einfach mal nachsehen ob es in der ZB I drinsteht
Das Bild hab ich nur Beispielhaft genommen !

Gruß Rüdiger

Citroen Summit 640-2018, AHK,Solar 200W ,2AGM, Dometic RFK, TriGasAlarm, Truma Duocontrol, Büttner-Solar+Batteriecomputer, Cobra Alarm & GPS Ortung,SOG,Mike Sanders
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Letzte Änderung: 27 Dez 2017 21:14 von Sperling.

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27 Dez 2017 21:25 #22 von SmartMart
SmartMart antwortete auf Anhängerkupplung Summit 640
Da bei meinem Auto die AHK nachträglich angebaut wurde, ist weder im COC noch im Schein ein Hinweis. ABEs reichen vollkommen aus, müssen nicht mal mitgeführt werden. Beim TÜV wird nur nach der E-Nummer geschaut. Ob die allerdings zum Fahrzeug paßt, wird nicht gepürft.

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27 Dez 2017 21:29 #23 von THuPA
THuPA antwortete auf Anhängerkupplung Summit 640
Hier mal einen Fahrzeugschein vom Summit 640



Gruß Thomas

Gruß Thomas
mein Pössl
Summit 640( "Bruno" ) in Lago Azurro Metallic auf Fiat 2,3L,150 PS mit Automatikgetriebe.

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27 Dez 2017 21:52 #24 von Sperling
Sperling antwortete auf Anhängerkupplung Summit 640
Hmmm, das sieht komisch aus. ! Der Fahrzeugtyp ist augnenullt (2.2 -0000) und eine Typ-Genehmigung ist eingetragen ohne Datum dazu (Pkt.6).
....ich melde mich morgen dazu noch mal;)

Gruß Rüdiger

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27 Dez 2017 22:51 #25 von Vario499
Vario499 antwortete auf Anhängerkupplung Summit 640
Es ist egal was im Schein steht . Typgenehmigung der AHK genügt, sollte man immer mitführen oder bei Bedarf nachträglich eintragen lassen

Gruß Michael
ex. Nugget HD 2006/125 PS, dann Vario499 2013/150 PS
nun Citroen Summit 640, 120kW, 05/18

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28 Dez 2017 08:46 #26 von Sperling
Sperling antwortete auf Anhängerkupplung Summit 640
.....über die EG-Typgenehmigung vom Fahrzeug ist nichts drin, dann also Typgenehmigung der AHK beachten

Gruß Rüdiger

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30 Dez 2017 15:02 #27 von SmartMart
SmartMart antwortete auf Anhängerkupplung Summit 640
Ich hab mich geirrt, ABE muß mitgeführt werden, bei EG-Genehmigungen braucht man nichts (ist im Regelfall ja auch nichts dabei).
Was die Typbezeichnung unter 2.2 angeht, so ist das nervig. Bei Importen stehen dort nur Nuller. Da meine Zulassungsstelle sich nicht auskannte, habe ich eine "Korrektur" beim Auto veranlassen können, da steht jetzt das, was bei Deutschen Fahrzeugen auch steht. Vielleicht schaff ich das beim Pössl dann auch.

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30 Dez 2017 16:36 #28 von Sperling
Sperling antwortete auf Anhängerkupplung Summit 640
Da musst mal schauen wie das Fahrzeug bei der Zulassung erfasst worden ist. Gab es schon einen Werksbrief ? wenn ja, dann schau mal ob er da auch schon unter 2.2. Variante und Version ausgenullt ist. Ist das der Fall, dann bleibt es auch im Schein so. Sollte das Fahrzeug via COC-Papier erfasst worden sein, kann man in der Typdatenbank gucken ob es zu dem Fahrzeug Daten gibt.
Hatte bei Thomas seinem Schein mal nachgesehen, waren aber keine Daten hinterlegt und somit alles richtig bei Ihm eingetragen.

Gruß Rüdiger

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31 Dez 2017 09:37 - 31 Dez 2017 09:38 #29 von markuselli
markuselli antwortete auf Anhängerkupplung Summit 640
Unser Summit 640 auf Citroën Basis hat als HSN die 0901, als TSN 000:
Die Nummer der EG-Typgenehmigung ist mit dem entsprechenden Datum in den Feldern K und 6 eingetragen, alles auf Basis der EG Übereinstimmungserklärung RREG 2007/46/EG. Daher z.B. auch eingetragen unter D.1 = Pössl, D.3 = Pössl Summit 640, und 2 = Wohnmob.Bau Heinrich GmbH.
Wir haben die abnehmbare Anhängerkupplung von Linnepe verbaut, für die es eine EG-Typengenehmigung gibt, somit eintragungsfrei ist.
Meine bisherige Kenntnis von EG-Typgenehmigungen ist, dass Fahrzeuge, die nicht homologiert sind, nicht Bestandteil des Verwendungsbereichs der EG-Typgenehmigungen sind. Mit Homologation ist gemeint, dass ein Fahrzeug, welches vom Hersteller z.B. beim KBA in Flensburg registriert ist, vom KBA eine HSN/TSN Kombination zugewiesen bekommt.
Ich werde mich mit Linnepe in Verbindung setzen und den vollständigen Verwendungsbereich der Anhängerkupplung erfragen, denn dann erste kann ich z.B. mit dem TÜV prüfen, ob eine Eintragung dennoch notwendig oder ratsam ist.

Parallel dazu werde ich einmal nachforschen, wie es sich dann mit Bremsbelägen und Bremsscheiben verhält, da diese ebenfalls ECE-pflichtig sind, und ich anzweifel, dass ein Pössl Summit 640 in irgendeinem Verwendungsbereich der entsprechenden Genehmigungen aufgeführt ist.

Gruß

Markus

Gruß
Elli und Markus
(... unterwegs im Pössl markuselli640!)
Letzte Änderung: 31 Dez 2017 09:38 von markuselli.

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31 Dez 2017 16:14 - 31 Dez 2017 16:16 #30 von SmartMart
SmartMart antwortete auf Anhängerkupplung Summit 640

markuselli schrieb: Unser Summit 640 auf Citroën Basis hat als HSN die 0901, als TSN 000

901, sicher? Citroen hat die HSN 3001. 901 kommt in der HSN-Liste des KBA nicht vor.
TSN 000 ist, wie schon beschrieben, dann der Fall, wenn das Fahrzeug importiert wurde, auch wenn das 1:1 gleiche FZ in Deutschland erhältlich ist. Man erklärte mir das so, daß das versicherungstechnische Gründe hat. Importierte Fahrzeuge haben einen anderen Neuwert, was vor allem für die Vollkasko relevant ist. Ist eine TSN vermerkt (also nicht 0), dann wird der Deutsche Listenpreis angesetzt.

markuselli schrieb: Wir haben die abnehmbare Anhängerkupplung von Linnepe verbaut, für die es eine EG-Typengenehmigung gibt, somit eintragungsfrei ist.

Genau. Meine letzten 2 Fahrzeuge hatten/haben das auch. Wobei der Hersteller der AHK keine Rolle spielt, hatte Bosal und Westfalia.

markuselli schrieb: Meine bisherige Kenntnis von EG-Typgenehmigungen ist, dass Fahrzeuge, die nicht homologiert sind, nicht Bestandteil des Verwendungsbereichs der EG-Typgenehmigungen sind. Mit Homologation ist gemeint, dass ein Fahrzeug, welches vom Hersteller z.B. beim KBA in Flensburg registriert ist, vom KBA eine HSN/TSN Kombination zugewiesen bekommt.

Meines Wissens ist das auch so. Nur mit dem Unterschied der TSN (siehe oben).

Letztlich spielt das alles keine Rolle. Wenn eine AHK mit EG-Genehmigung für das Fahrzeug verbaut wird, reicht das so aus. Selbst beim Motorradauspuff, wo man wirklich verschiedentlich anbauen kann (rein technisch gesehen), reicht die E-Nummer. Wenn der TÜV-ler oder die Polizei das bezweifelt, sind sie in der Beweispflicht (müssen sich halt die Infos entsprechend einholen). Selbst hier war meine Erfahrung, solange E-Nummer vorhanden und Lautstärke ok, alles kein Problem.
Also mach Dir keinen Kopf. Wenn das Teil richtig bestellt und angebaut wurde, die E-Nummer gut sichtbar ist, war's das.
Letzte Änderung: 31 Dez 2017 16:16 von SmartMart.

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