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question-circle Aufstelldach bei Spacetourer oder Jumpy Kombi nachrüsten: neue WLTP Messung nötig?

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02 Dez 2018 16:04 #1 von Markus.Camping

Jason1982 schrieb: Wäre dein Fahrzeug im Oktober gekommen und als normaler Pkw beschrieben, wäre er mit Euro 6b nicht mehr zulassungsfähig gewesen. Wenn er jetzt dann doch mal bei dir auftaucht, muss er ab 01.09.2018 die Euro 6c erfüllen.
Im neuen WLTP Zyklus für die Euro 6d TEMP Zulassung wird das Leergewicht+100kg+Zusatzausstattung und Klimaanlage beachtet, bei NEFZ nur Leergewicht+100kg.


Hallo Jason1982 und alle anderen Wissenden hierzu,

da meine Frage nicht gut in das Thema "Lieferung" passt, habe ich einen neuen Thread eröffnet:
Wie sieht das dann bei nachträglich fest verbauten Zusatzausstattungen aus? Wenn man also einen Spacetourer oder einen Jumpy Kombi für einen Camping-Eigenbau nachträglich mit einem Aufstelldach versieht, benötigt man dann für dieses Fahrzeug neben der baulichen TÜV-Freigabe des Auftstelldaches auch noch eine neue Messung nach WLTP? Oder, wäre das noch in den 100kg "Puffer" enthalten (ich denke das Aufstelldach mit Bett wiegt ca. 70-80 kg).

Beste Grüße
Markus

ZIEL: Campster oder Campster "light" oder "Campster light-Selbstbau" auf Jumpy / Spacetourer

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02 Dez 2018 18:43 #2 von Mmocean7
Hallo
Ich glaube, da bist Du im Forum an der falschen Adresse. Ich glaube zur Zeit kann Dir das nur das Strassenverkehrsamt beantworten.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass es nur einen Eintrag im Ausweis bedarf., So lange es nicht in Serie von einer Firma angeboten wird.
Das ist aber nur eine Hypothese.

Campster 2.0 l BlueHDI S&S 180 EAT8 (Euro 6b) /Gripp-Control mit Alufelgen / Polar-Weiß / Getönte Scheiben / Sitzheizung / Webasto Standheizung/ Bettverbreiterung/ Sicherheits-Paket 5 / AHK fest/ Kederleiste rechts/
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03 Dez 2018 12:33 #3 von Jason1982
Das Fahrzeug ist ja homologiert mit Abgasverhalten xyz. Ein Aufstelldach hat evtl ein Teilegutachten, muss aber in jedem Fall bei einer technischen Prüfstelle vorstellig werden, es wird wohl auch eine Änderung der Fahrzeugart angestrebt werden. Das Leergewicht wird abgepasst (Waagschein) unddann die Änderungen letztendlich in den Fahrzeugschein übernommen, es wird aber keine neue Messung veranlasst.
Du kannst auch 20 Zoll Felgen drauf machen, welche Pro Rad 12kg mehr wiegen als Serie,Schwellerrohre und Frontbügel etc. anbringen. Dann müsste ja man hierfür auch wieder Messungen machen.

EZ 24.01.2019 / 180PS / EAT8 / Euro 6 d-Temp / weiß / ohne Auflastung / Wohnwelt Yumi / Outdoorküche / Webasto mit Höhenkit / feste Kühlbox / AHK abnehmbar / getönte Scheiben / Schiebetüren manuell / Sitzheizung / Sicherheitspaket 5 / Licht Paket

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03 Dez 2018 14:13 #4 von KAJAKSTER!

Jason1982 schrieb: ...dann die Änderungen letztendlich in den Fahrzeugschein übernommen, es wird aber keine neue Messung veranlasst.
...

Dann könnte ja Pössl den leeren Spacetourer schon mal zulassen und dann erst umbauen. Ohne neue Messung. Wenn das so wäre...
Scheinbar hat unsere Politik hier wieder mal ein Gesetz erlassen ohne eine Ahnung davon zu haben, wie es in der Praxis umzusetzen ist.

1991 Fiat 238E
1991-1997 Toyota Hiace
1997-2003 Knaus SportiVan (Fiat Scudo)
2003-2017 Burow Alibi (Peugeot Expert)
Seit 2018 Campster
1,6l Blue HDI S&S 115PS = 85kW
Bisher 7,6l/100km (>10.000km)

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03 Dez 2018 19:00 #5 von Jason1982
Pössl ist allerdings eine gewerbetreibende Firma mit einem großen Fahrzeugkontingent und kein Privatmann. Die Umbauten zum Wohnmobil sind auch beschränkt auf den deutschen Raum, Pössl agiert darüber hinaus.
Durch das Volumen der Fahrzeuge ist es auch notwendig neue Papiere/COC anzulegen und Pössl a ls Hersteller zu benennen.
Ist das selbe wie mit den Sprinteraufbauten, die unvollständig von Mercedes kommen. Macht dann ein anderer Hersteller Aufbauten dazu, ist es ein anderes Fahrzeug.
Ist das Fahrzeug schon einmal zugelassen sieht das alles wieder ganz anders aus.
Aber wir reden hier von neuen Fahrzeugen ohne ZB1/2 welche vorher verändert wurden.
Würde Pössl Spacetourer zulassen und dann umbauen, müsste er diese aber dann weiterhin als Citroen Spacetourer vertreiben. Und nicht als Pössl Campster.

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04 Dez 2018 19:30 #6 von Mmocean7
Hallo zusammen
War heute beim Strassenverkehrsamt und habe da nachgefragt. Wenn ein Fahrzeug erst eimal zugelassen ist, kann im Rahmen der Gewichtsauslastung fast alles gemacht werden, ohne dass eine neue WLTP Prüfung fällig wird. Da aber kein Hersteller die Fahrzeuge zuerst einlöst, ist es Logisch, dass diese das ganze Prozedere durchlaufen müssen.
Also ein Jupmi kaufen und Ihn als Womo auszubauen funktioniert, wenn er mal eingelöst war. Nur die Zertifikate für Dachaufbauten etc,müssen nachgetragen werden.
Zu Deiner berechtigten Frage zurück. Jumpi kaufen einlösen und achtung fertig los umbauen. ;-)

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