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question-circle Nur abnehmbare AHK bei 5.99m langer Radstand?

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01 Aug 2015 00:07 - 01 Aug 2015 00:10 #1 von Gnobber
Habe heute in der BA von Fiat gelesen, das beim 5.99m Ducato mit langem Radstand nur eine abnehmbare Anhängerkupplung montiert werde dürfe, weil sich sonst die Gesamtlänge ändere...?

Ich fahre viel Anhänger und halte von abnehmbaren AHK rein gar nichts, vor allem weil man die dauerd hin und wegen machen muß (wegen Versicherung), man dauerd unterm Fahrzeug "rumkriechen" muß und dann die demontierte AHK eigentlich immer im Weg rum liegt.
Außerdem habe ich öfters Oldtimer auf dem Hänger, die auch mal nen 5stelligen Betrag wert sein können, da stellt sich mit ner festen AHK einfach ein besseres Gefühl der "Verbundenheit" ein ;)

- Wer hat praktische Erfahrungen mit zulassungsrechtlichen Problemen wegen der Länge?

- Der Vermerk im Fahrzeugschein das sich u.a. das zulässige Gesamtgewicht um 100kg erhöht (also von 3500kg auf 3600kg) ist auch sehr interessant? Da wird einfach mal die Stützlast drauf addiert :S


Gruß Michael

Pössl 2WinR, Ducato Maxi, 148PS, Eisengrau
Letzte Änderung: 01 Aug 2015 00:10 von Gnobber.

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01 Aug 2015 09:21 #2 von Vario499
Das man nur die abnehmbare AHK montieren kann würde ich so einfach nicht glauben. Ruf doch mal beim Fiathändler an. Bei kupplung.de kann man auch eine starre dafür bestellen

Gruß Michael
ex. Nugget HD 2006/125 PS, dann Vario499 2013/150 PS
nun Citroen Summit 640, 120kW, 05/18

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02 Aug 2015 03:53 #3 von Sum
Ich bekomme gerade von meinem Pösslhändler eine starre AHK montiert, allerdings auf Citroenbasis. Wurde sogar gefragt, ob lieber eine Abnehmbare gewünscht wird und habe mich aus denselben Gründen wie Gnobber dagegen entschieden.
Ich kann das auch nicht so glauben.

Viele Grüße
Sam

________________________

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02 Aug 2015 19:27 #4 von Heidegeist
Wir haben auch eine feste AHK auf unserem Fiat. Einbau war kein Problem.

bis vor kurzem: Pössl 2Win, Bj. 2010, 120 PS, Metallic-Silber,
Jetzt Pössl 2Win 25 , Fiat 130 PS, profondorot, Solar, AHK, Wechselrichter

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04 Aug 2015 19:20 - 04 Aug 2015 19:21 #5 von Gnobber
Auf Seite 188 Ducato Betriebsanleitung steht:

"ZUR BEACHTUNG Durch die Anhängerkupplung erhöht sich die Länge des Fahrzeugs. Aus diesem Grund darf bei den Versionen mit "langem Radstand" ausschließlich eine abnehmbare Anhängerkupplung installiert werden, um die max. Gesamtlänge des Fahrzeugs von 6m nicht zu überschreiten."

...

Morgen wollte ich eigentlich die AHK bestellen...
Um Deutschland mach ich mir keine Sorgen, aber wie sieht es z.B. in Italien aus?

Wollte mir eventl. das originale Trittbrett von Westfalia dazu bestellen, um hinten besser rein und raus zu kommen, der Maxi is doch recht hoch hinten und ich will ned immer auf der Stoßstange rum turnen... Wird fest mit der Platte der festen AHK verschraubt. Ned das die Polizia auch noch ne Warntafel sehen möchte weil es ja über die Fahrzeugabmessungen hinaus ragt?


Gruß Michael

Pössl 2WinR, Ducato Maxi, 148PS, Eisengrau

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05 Aug 2015 08:55 - 30 Dez 2015 21:40 #6 von Vario499
wenn du es genau wissen willst, frag beim Fiathändler nach und wegen der ital. Polizei würde ich mir keine Sorgen machen (kennen die die Bedienungsanleitung vom Ducato?)

Gruß Michael
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  • ecki_1962
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30 Dez 2015 21:33 #7 von ecki_1962
Ich glaube das ist nur ein Hinweis auf die 6m-Grenze die sehr oft bei Maut und Fährpreisen die magische Grenze sind, deswegen haben ja viele Womos 5,99m.
An manchen Mautstationen bzw. Fähren wird optisch die tatsächliche Länge vermessen.

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31 Dez 2015 13:50 - 31 Dez 2015 14:18 #8 von manoku
Wir haben eine starre AHK und bisher noch kein Problem damit gehabt. :)

Aber dennoch Danke für den Hinweis, habe ich nämlich bisher nicht gewußt. Bist du so nett sagst, auf welcher Seite der BA dieser Hinweis zu finden ist.

Sorry, hab die Seitenangabe übersehen... Auf der Seite 188 "Im Notfall" meiner BA steht etwas von Rädern usw..

Danke im Voraus.

Update...

Für diejenigen die es ebenso interessiert und eine 250iger BA in Händen haben...

Auf der Seite 162 der 2014er BA steht diese Hinweis. :)

Gruß
Manfred
==> MJ 180, C-matic, 18“ ORC Radsatz, 4to Aufl.- M9 Feder u. 6" LuFe, 2x80W Solar, W-Richter Waeco 1812T, Votronic Booster u. BattComp, Fahrersitz 4cm tiefer

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31 Dez 2015 14:59 - 31 Dez 2015 15:00 #9 von manoku
Was mich bei diesem Hinweis des Herstellers in der BA interessiert... - mit welcher Relevanz ist dieser Hinweis in der Praxis zu werten, zumal vom Hersteller einige ausschließende Thermina - "darf" und "ausschließlich" - verwendet wurden. Interpretiere ich diese Worte, dann heißt das für mich, dass mein Fahrzeug nicht den Herstellervorgaben entspricht und ich ggf. mit rechtlichen Konsequenzen - wie auch immer diese Konsequenzen aussehen mögen - zu rechnen habe.

Bisher hatte ich zwar noch kein Problem, aber was nicht ist, kann ja noch werden und bekannt ist auch, das "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt".

Gruß
Manfred
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31 Dez 2015 20:43 - 31 Dez 2015 20:44 #10 von Kalli
Hallo,

dies ist aber in der FIAT-Anleitung alles etwas merkwürdig formuliert.
List sich ja so wie: Langer Radstand dann keine starre AHK erlaubt.

Meine ersten Gedanken dazu waren:

- Der 636er hat den (gleichen) langen Radstand, aber da wäre die zusätzliche Länge ja kein Problem.
- Jeder (auch eingeklappte) Fahrradträger an der Hecktür verlängert den 599er Kasten wohl auch über 6 m.
- Ich kenne 'zig 599er Kästen mit fester AHK. Gerade bei den Handwerkerkästen werden diese ja sogar i.d.R bei FIAT angebaut.

Übrigens - bei Citroen steht es nicht in der Betriebsanleitung.

Gruss aus Bonn

Kalli

Pössl Roadcruiser 2012 (Citroen Jumper 2.2 HDi 130 FAP), eisengrau, Markise, abn. Westfalia-AHK, 80er-Fiedler-Bühne (250 kg) mit Vespa GTS 300, u.a.
Letzte Änderung: 31 Dez 2015 20:44 von Kalli.

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