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file RDKS Reifendruckkontrollsystem Pflicht?

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19 Feb 2017 17:45 #1 von Gerstenmaier
RDKS Reifendruckkontrollsystem Pflicht? wurde erstellt von Gerstenmaier
Da haste Recht, muss verbaut sein, auch beim Wohnkasten ;-)

www.auto-motor-und-sport.de/news/reifend...pflicht-8481282.html

Cleverer Jumper Celebration 2017 / Blech schwarz / Leder schwarz / Markise schwarz / Radträger / Alden TV - Sat Anlage / Alpin Radionavi / Rückfahrkamera / Alden Solar 200 Watt / Duo Control CS...
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19 Feb 2017 17:54 #2 von Vario499
Vario499 antwortete auf RDKS Reifendruckkontrollsystem Pflicht?
beim Wohnmobil keine Pflicht

Gruß Michael
ex. Nugget HD 2006/125 PS, dann Vario499 2013/150 PS
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19 Feb 2017 18:07 - 19 Feb 2017 18:07 #3 von ManfredK
ManfredK antwortete auf RDKS Reifendruckkontrollsystem Pflicht?

Vario499 schrieb: beim Wohnmobil keine Pflicht


Kann man so pauschal nicht sagen

Wohnmobile bis 3,5 to die direkt als Fahrzeuge Klasse M1 zugelassen wurden benötigen RDKS
Wohnmobile bis 2,5 to benötigen immer RDKS
Wohnmobile bis 3,5 to die ursprünglich N1 waren und im Zuge des Umbaus zu M1 wurden, benötigen kein RDKS da in der Klasse N1 nicht vorgeschrieben. (In diese Klasse fallen die meisten Ducato Kastenwagen)

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19 Feb 2017 18:39 #4 von Schaumi
...daher sind bei Pössl's auf Citroenbasis RDKS "leider" dabei und auf Fiat Ducato-Basis nicht...

Gruß
Ronny

Pössl Roadcruiser Modell 2017 auf Citroenbasis

****Tippfehler bitte nicht beachten - Eingabe erfolgt meistens über das Handy bzw. Tablet****

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19 Feb 2017 18:39 #5 von Chilli
Mein Celebration hat Reifendruckkontrollsystem. Hab ich auch erst gemerkt als die Anzeige anging.

Gruß Jens

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19 Feb 2017 18:41 - 19 Feb 2017 18:46 #6 von Gerstenmaier
Gerstenmaier antwortete auf RDKS Reifendruckkontrollsystem Pflicht?
Na gut, vielleicht doch keine Pflicht ;-) In der Zitrone aber zumindest als Grundausstattung im Basis Jumper, kann mir nicht vorstellen, dass die Reifendruckkontrolle extra für zukünftige Wohnkästen nicht eingebaut wird...

--> ups, auch falsch, auf ner anderen Seite steht nur was von "verfügbar" !!!

Mir eigentlich auch egal, hab den Kram die letzten 30 Jahre nicht gebraucht und brauche es auch jetzt nicht, macht nur den Reifenwechsel teurer ;-)

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19 Feb 2017 19:13 - 19 Feb 2017 19:37 #7 von Vario499
Vario499 antwortete auf Pössl Erstaustattung beim Abholen?
wenn es für die Fahrzeuge Klasse M1 Pflicht ist, wundere ich mich das es in der Pösslpreisliste das RDKS bei Fiat als Wunschzubehör gibt und bei Citroen das serienmäßig ist
Hier ein Link zum promobil Artikel und da hört es sich so an, das Klasse M1 Fahrzeuge bis 2,5t das Pflicht ist und darüber nicht
www.promobil.de/aktuell/news-service-rei...cksache-6580023.html

Ausschlaggebend ist dafür Anhang XI der 2007/46/EG-Rahmenrichtlinie zur EG-Typgenehmigung, der für Reisemobile als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (wohnen) Ausnahmen formuliert. Allerdings müssen laut KBA „Reisemobile auf einem M1-Basisfahrzeug sowie solche mit einem zGG von weniger als 2,5 t (…)“ eine RDKS vorweisen. Damit sind wenige ausgebaute Kastenwagen von der Vorschrift betroffen, nicht aber Reisemobil

das es ein eigenes Thema ist, mache ich mal ein neues unter Basisfahrzeuge auf und verschiebe die Beiträge dort hin

Gruß Michael
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19 Feb 2017 19:39 #8 von ManfredK
ManfredK antwortete auf Pössl Erstaustattung beim Abholen?

Vario499 schrieb: ...... bis 2,5tdas Pflicht ist und darüber nicht


Darüber hängt die Pflicht davon ab, ob der Hersteller das Fahrzeug als Klasse M1 (Wohnmobil) oder N1 (Nutzfahrzeug) homologiert hat.

Wenn Pössl mit Fiat das Mehrstufen-Verfahren macht können zwar, müssen aber keine RDKS verbaut sein.
Wenn Pössl mit Citroen ein einstufiges Verfahren macht, müssen RDKs verbaut sein.

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19 Feb 2017 22:12 - 20 Feb 2017 15:20 #9 von frakko2
frakko2 antwortete auf Pössl Erstaustattung beim Abholen?
Ich habs mir im Fiat extra dazubestellt.
Mich hat im vorherigen Womo ein nachgerüstetes RDKS vor Schlimmerem bewahrt. Ein riesen Zeltnagel war im Reifen, am Campingplatz eingefangen. Erkennbar an langsamem Druckverlust (0,5bar in 3 Tagen). Die große Mehrheit aller reifenbedingten Unfälle sind per RDKS rechtzeitig vorhersehbar.

Nachvollziehen (wenn auch kopfschüttelnd) kann ich die Argumentation "will ich nicht weil es Geld kostet".

Von der Logik her nicht nachvollziehen kann ich "habe ich bisher nie gebraucht". Es liegt in der Natur der Sache das Unfälle nicht planbar sind.
Also raus mit Gurten, ABS, Airbags...

Wer nichts dazulernen will bleibt stehen wo er ist.
Letzte Änderung: 20 Feb 2017 15:20 von frakko2.
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19 Feb 2017 22:56 #10 von Gerstenmaier
Gerstenmaier antwortete auf RDKS Reifendruckkontrollsystem Pflicht?
Da muß ich wohl schon wieder einen Post revidieren...
"Brauch ich nicht" war darauf bezogen, dass die Verpflichtung zu diesen Systemen entstanden sein soll, weil die meisten Fahrer zu faul sind Ihren Luftdruck regelmäßig zu prüfen.
Dies zu tun hatte ich nie ein Problem, ist für mich so selbstverständlich, wie regelmäßig nach dem Öl oder dem Wischwasser zu schauen...

Über die Vorwarnfunktion bei akuten Reifenschäden hatte ich mir ehrlich gesagt bisher keine Gedanken gemacht.
--> Klingt aber absolut sinnvoll...

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