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Ich weiß dass im Rahmen der GVO 1 die Werkstätten freien (auch kostenpflichtigen) Zugang zu Werkzeugen, Techn. Dokumentation und zu Diagnoseprogrammen bekommen mussten. Gleichwohl war aber der Zugang zu den Diagnosemöglichkeiten limitiert. Zugänglich waren alle OBD Protokolle, nicht aber die Komfortfunktionen z.B. aus dem Bereich Klimatechnik oder Multimedia. Hat sich daran etwas mit der GVO 2 geändert oder sind "Freie" hier in den Diagnosemöglichkeiten immer noch limitiert?
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321Peter schrieb: Sollte wahrscheinlich witzig sein.
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