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file Aufwandsentschädigung bei Mängelbeseitigung

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03 Jan 2019 18:16 - 03 Jan 2019 18:17 #21 von Elke-FS
@321Peter

.. zurück auf dem Teppich / Vollkaskomentalität?

Stelle Dir vor Du wohnst in München und kaufst von einem Händler in Hamburg einen Gebrauchtwagen.
Nach 3 Monaten stellt sich heraus, dass an dem Fahrzeug in Mangel ist, den Du nicht zu vertreten hast, sondern der Händler.
Wenn ich von einem Händler (nicht privat) in Fahzeug kaufe, dann kann ich wohl erwarten, dass ich ein ordentliches Prokukt bekommen.

Wenn ich nun zur Nachbesserung nach von München nach Hamburg muss, weil der Händler darauf besteht -er kann mir ja von sich aus anbieten den Fehler bei einem Kollegen von ihm bei mir in der Nähe richten zu lassen, aber es ist sein Recht, dass ich das Fahrzeug zu ihm bringe /bringen lasse-, dann ist es mir wohl nicht zu zumuten (wenn überhaupt möglich!), noch am gleichen Tag öffentlich zurück zu fahren bzw. auf meine Kosten ein Hotelzimmer zu nehmen.
Die Tatsache, dass ich so weit von ihm weg wohne ist nicht mein Problem. Habe ich einen PKW gekauft, kann ich auch nicht darin übernachten und bis zum nächsten Tag warten, bis der Meister das Auto angeschaut und dann repaiert hat. Beim Wohnmobil schaut´s natürlich anders aus.
Jedenfall ist es ärgerlich genug, wenn das Fahrzeug nach so kurzer Zeit einen Mangel hat.
Etwaige Kosten zur Beseitigung sollte nicht der Kunde tragen, sondern der Verursacher.

M.E. hat das nichts mit Vollkasko-Mentalität zu tun. Natürlich ist der Kunde gehalten die Kosten gering zu halten.
Meine Anmerkungen (...ggls. Hotel) waren eher allgemein zu verstehen um zu verdeutlichen, dass es nicht nur um etwaige Aufwendungen für den reinen Transport geht. Auch ggfl. Mautgebühren usw. sind dem Käufer zu erstatten. Je nachdem ob diese angefallen und notwendig sind.
Letzte Änderung: 03 Jan 2019 18:17 von Elke-FS. Grund: Rechtschreibfehler
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03 Jan 2019 18:33 - 03 Jan 2019 18:36 #22 von georg350
@123Peter

Ich habe die Fragestellung nach Clever gestellt.

Umsteiger von Wohnmobil auf Clever Runner 636 (2018), Truma D,
Letzte Änderung: 03 Jan 2019 18:36 von georg350.

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03 Jan 2019 21:23 #23 von 321Peter
@ELke-FS

in der Computerei nennt man das Bring-In.
D.h. abgeben beim Händler, der Weg von Rosenheim nach Flensburg ist nicht Problem des Händlers.

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03 Jan 2019 21:42 #24 von Vario321

Elke-FS schrieb: @321Peter

.. zurück auf dem Teppich / Vollkaskomentalität?

Stelle Dir vor Du wohnst in München und kaufst von einem Händler in Hamburg einen Gebrauchtwagen.
Nach 3 Monaten stellt sich heraus, dass an dem Fahrzeug in Mangel ist, den Du nicht zu vertreten hast, sondern der Händler...…..


Kurze Zwischenfrage...wie/an Was/ mit welcher Grundlage erkennt der Kunde ob es sich hierbei um einen Mangel (und zwar Mangel hinsichtlich der rechtlichen Seite) handelt


is dann schon schwer mit Vor"kasse" speditieren Hotel buchen usw....


Vielleicht isses einfach nicht ganz so optimal als Münchner in Flensburg zu kaufen (und umgekehrt ;-) )

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03 Jan 2019 21:51 #25 von Flex636
Hallo Vario321,

der sog. Sachmangel ist im Par. 434 BGB beschrieben. Ob das einem Kunden hilft diesen als solchen zu erkennen ist eine andere Frage. :)

Viele Grüße,
Mat

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04 Jan 2019 07:53 #26 von WinfriedFS
Die Regeln zur Nacherfüllung sind in §439 BGB (was die Auslagen des Käufers angeht: speziell im Abs. 2) geregelt.
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Die gesetzliche Regelung bzgl. der Erstattung der Aufwände auf Käuferseite soll verhindern, dass der Käufer aufgrund der ihm entstehenden Kosten auf sein Recht der Nacherfüllung verzichtet.
Man kann die Regelung verstehen, wenn man den Grundsatz des BGB im Kopf behält: Der Käufer hat Anspruch auf eine mängelfreie Ware. Wird dieser Grundsatz verletzt hat der Verkäufer auf seine Kosten den Mangel zu beseitigen. PUNKT
Was ein Mangel ist, erklärt das BGB in §434. Dieser muss im Übrigen beim Gefahrenübergang (i.d.R. Auslieferung der Ware) bereits vorhanden sein.

@321Peter: "Bring in" gilt eben nicht soweit die gesetzlichen Regelungen greifen. Ist man im Bereich einer freiwilligen (kann auch vertraglich zugesichert sein) Garantieleistung, dann kann der Verkäufer selbstverständlich die Spielregeln festlegen (so dann auch "Bring in").
Bei der sog. Nacherfüllung gilt allein der Wortlaut des Gesetzes. Es ist eben ein Unterschied zwischen Garantie und Haftung für Mängel.

@Vario321: genau da (ist es tatsächlich ein Mangel im Sinne des BGB) wird es schwierig, das ist im Einzelfall möglicherweise auf dem Streitwege zu klären (aufwändig ...)
Ich persönlich würde vermutlich auch kein Auto in Flensburg kaufen, wenn ich in Garmisch wohne. Es kann aber sein, dass ich inzwischen umgezogen bin ;-) Im Übrigen müssen ja nicht alle Fälle so krass sein, dass die gesamte Republik zwischen dem Erfüllungsort und dem Ort des Käufers liegt. Und grad im Bereich unserer Kastenwagen ist ja der Händler in aller Regel nicht um die Ecke.

W.

Globescout PLUS, eisengrau metallic - Citroen 35 heavy - 160 PS (EURO6b) - Kenwood DNX317DABS

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04 Jan 2019 10:10 #27 von freyk

Elke-FS schrieb: @321Peter

.. zurück auf dem Teppich / Vollkaskomentalität?

Stelle Dir vor Du wohnst in München und kaufst von einem Händler in Hamburg einen Gebrauchtwagen....


Wenn ich auf Grund der Geiz ist Geil Mentalität als Münchner ein Fahrzeug in Hamburg kaufe, muss ich halt mit den Konsequenzen bei Reklamationen, Garantieleistungen, Nachbesserungen und Ähnlichem leben. Vielleicht sollte man die AGBs dann auch wirklich mal lesen.
Genau aus diesem Grund habe ich meinen Kasten bei einem Händler in meiner Nähe gekauft.

Gruß Kalle

Clever Flex 636, New Batic Orange,163 PS Citroen, Markise, zwei 95 AH Batterien, Klimaautomatik, Tempomat, Fliegenschutz, AHK, Rückfahrkamera, Dieselheizung...
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04 Jan 2019 10:49 #28 von Trollo
Moin

hier geht es um gesetzliche Regelungen und das hat nix mit Geiz ist geil Mentalität zu tun. Auch die AGB'S des Händlers kann die gesetzlichen Bestimmungen nicht aushebeln.
Die Fahrtkosten sind nunmal u.a. zu erstezen und das ist auch gut so.

Im Übrigen soll es auch mal vorkommen, das Personen umziehen.

Mein Händler hat mir auf Nachfrage bisher immer anstandslos mene Fahrtkosten ersetzt.

Gruß

Michael
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04 Jan 2019 10:50 #29 von Kuba
Servus zusammen,
möchte mich hier auch mal einklinken.

Ich habe meinen Pössl noch nicht, aber generell bin ich der Meinung, dass, genauso wie hier schon öfters geschrieben und aus dem Gesetz zitiert, der Händler für zusätzliche Aufwendungen einstehen sollte. Die Frage ist immer, ob man das auch durchsetzen möchte. Bei 30-50 km wäre es mir wahrscheinlich egal, aber sollte man mehrmals hinfahren müssen, weil z.B. die Kommunikation nicht klappt, oder nicht alle erledigt werden sollte, ist dies vom Händler zu entschädigen.
Und das Argument "Geiz ist geil" und man ist selber Schuld, weil man paar 100 km entfernt gekauft hat, zählt für mich auch nicht. Wenn man, so wie ich, berufsbedingt öfter umzieht, kommen auch mal solche Distanzen zustande.

Am Ende ist immer die Lösung, mit der beide Seiten zufrieden sind, die Beste. Gerade wenn man auch im Guten auseinandergehen möchte. Der nächste Werkstattbesuch oder Zubehörkauf kommt bestimmt ;-)

Grüße aus Wiesbaden
---
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bestellt 10/2018, Liefertermin 3/2019 5/2019 Juni/Juli 2019
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04 Jan 2019 12:23 #30 von KW-Freund60
Hallo,

in der Praxis ist es häufig etwas komplizierter wie es im ersten Moment aussieht.

1. Im ersten Schritt muss der Händler kontaktiert werden und er muss auf diesen Punkt der Fahrtkostenerstattung angesprochen werden. Nur wenn er dies zusagt, gibt es auch diese Fahrtkostenerstattung.
2. Lehnt der Händler die Übernahme der Fahrtksoten ab, dann müsste man ihn schriftlch zur Mängelbeseitigung mit Frist auffordern. Kommt er innerhalb dieser Frist nicht der Aufforderung nach, bleibt der juristische Weg.mit Minderung, Wandlung etc.
3. Entscheidet der Käufer selbst direkt zum Händler zu fahren ohne eine Absprache der Kostenerstattung,dann kann er dies nicht mehr einklagen. Er muss dann auf die Kulanz des Händlers hoffen.

Ob man sich diese meist sehr zeitaufwendige Prozedur zumuten will, muss jeder Käufer selbst für sich entscheiden. Am besten aber sollte man dann eine Rechtsbeistand haben, da, es im Ablauf sehr viele Fallstricke geben kann, in denen man sich sonst verheddert.

Gruß
Frank

Erfahrungen mit:
Hymer Camp auf Mitsubishi L300, Hymer Jet auf Renault, VW Westfalia T3, Weinsberg auf MB 100, Bürstner A 532, Hymertramp auf Fiat Ducato,Hymer B-Klasse 524
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