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file AHK Kupplungsträger oft nicht StZVO zugelassen?

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30 Okt 2018 18:41 #1 von knusperknorps
AHK Kupplungsträger oft nicht StZVO zugelassen? wurde erstellt von knusperknorps
Hat sich irgendjemand eigentlich mal Gedanken darüber gemacht, ob die Träger für die AHK am Kastenwagen eigentlich regelgerecht nach STVO sind?
Ich meine es gibt eine Vorschrift, nach der die Lichteinheiten an dem Zusatzträger nur eine bestimmten Abstand zur Außenseite des Fahrzeuges haben dürften, ähnlich wie bei Anhängern: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite, min. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern. Bei PKW, wofür die Träger ja auch eigentlich gebaut sind, passt das, beim Kastenwagen und Weissware nicht. Messt mal nach.

Globecar Campscout, 3,0L, Automat. Getriebe, ALKO Federn vorn, Goldschmitt Luftfedern hinten, Aufl. 4,25t, Fiedler Rollerbühne 200kg. Dachreeling + Spoiler, 190 WP Solar, Kameras v/h + Monitor, AlCar SAT+DBV-T2, Alphatronic R-LineTV, DAB+, Dachkoffer, Racegitter, div. Innen- und Außenumbauten.

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30 Okt 2018 19:21 - 30 Okt 2018 19:23 #2 von Vario499
Da mess ich nicht nach und vertraue den Herstellern, das sie das geprüft und entsprechend mit einer Zulassung versehen haben
Aber wenn du es nicht sicher weisst, ob es die Vorschrift überhaupt gibt?

Gruß Michael
ex. Nugget HD 2006/125 PS, dann Vario499 2013/150 PS
nun Citroen Summit 640, 120kW, 05/18
Letzte Änderung: 30 Okt 2018 19:23 von Vario499.

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30 Okt 2018 19:31 #3 von Schaumi
Dann dürften die Fahrradträger bei dem Reisebussen/Überland-Linienbussen z.B. Flixbus auch nicht konform sein.

Ich denke mal, dass Flixbus und Co. sich da schon absichern.

Gruß
Ronny

Pössl Roadcruiser Modell 2017 auf Citroenbasis

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30 Okt 2018 19:37 - 30 Okt 2018 19:40 #4 von veo
Der Träger ist 100cm breit. Der Rückleuchtenträger lässt sich in der Breite verstellen (breiter). Das dürfte für die 40cm Grenze i.d.R. ausreichen. Es ist in der Verantwortung des Halters, den Träger korrekt einzustellen. Atera weist in den FAQ nicht darauf hin, dass der Träger für den Ducato ungeeignet wäre.

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30 Okt 2018 19:41 - 30 Okt 2018 20:07 #5 von Whmann

knusperknorps schrieb: .....
Gedanken darüber gemacht, ob die Träger für die AHK am Kastenwagen eigentlich regelgerecht nach STVO sind?
...gibt eine Vorschrift, nach der die Lichteinheiten an dem Zusatzträger nur eine bestimmten Abstand zur Außenseite des Fahrzeuges haben dürften, .....: Max. 400 mm ...


Meine, genau diesen Hinweis im manuel von Atera vor Kurzem gelesen zu haben.
Deshalb lassen sich am DL3 auch die Leuchten verstellen. Das werde ich jetzt im Winter mal testen. Ob der Auszug reicht um den Mindestabstand bei unseren Kästen zu erfüllen?
Aber Träger und Räder sind Ladung. Und für deren Sicherung/Kennzeichnung ist letzlich der Fahrer verantwortlich, auch der von Flixbus, wenn ein eifriger O-Hüter am Werk ist.

ps: gerade gefunden. Nicht der Abstand zum Kasten ist gemeint, sondern nach Bild, der Abstand von Leuchte zum Rad/Ladung.
Weiter steht in den wichtigen Hinweisen , das ggf 3. Bremsleuchte zu wiederholen ist, wenn die durch Ladung verdeckt wird


.

VG Wilfried

Globecar FR636 | 96 kW | Ducato X250 | EZL 2015 | f-d Heki-Spoiler | RouteComfort u 8"LF | Markise F65 | Dachreling | 256W PV | 2000W WR | 1*95 Ah AGM | AHK | DL3
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30 Okt 2018 19:55 #6 von knusperknorps
@ Schaumi: Das glaube ich nicht, die denken nicht von hier bis Mittag.
@ veo und Varia 499 : Atera weist aber auch nicht extra darauf hin, dass der Träger auch für Kastenwagen geeignet ist. Auf den Bildern und Beschreibungen des Herstellers ist nirgendwo ein Kastenwagen zu sehen.
In den Unterlagen, z.B. von Hella, wird immer auf max. 40 cm zur Außenkante des Fahrzeuges hingewiesen. Nur weil noch keiner erwischt wurde, heißt das ja nicht, dass es i.O. ist. Alle anderen Träger, die per Schienen unterflur mit dem Fahrzeug verbunden werden, haben deutlich breitere Leuchtenträger. Gleiches gilt für die Leuchtenträger von fiamma für den Fahrradträger an der Hecktür. Das macht mich eben skeptisch.

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30 Okt 2018 21:05 #7 von ManfredK
Gesetzliche Grundlage für die Beleuchtung eines Fahrradträgers ist im §49a Absatz 9a der StVZO geregelt
www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php

Wird die Sichtbarkeit der OEM Rückleuchten nach ECE 48 beeinträchtigt, muss der Fahrradträger über eine eigene Beleuchtung verfügen. Dabei sind alle lichttechnischen Einrichtungen ZUSÄTZLICHE Beleuchtung. Für diese Einrichtungen sind die jeweils baulichen Vorschriften einzuhalten z.B.StVZO § 53 Abs 1. (nicht tiefer als 350mm; nicht höher als 1500mm und nicht weiter als 400mm von den FAHRZEUGUMRISSEN entfernt.)

Es ist also zu prüfen ob der äußere Rand der Rückleuchte weiter als 400mm von den Fahrzeugumrissen entfernt ist, wenn ja wäre der Träger nach StVZO nicht zulässig.

EX - Rücktritt: Pössl Rodstar 640 DK; Aufstelldach, Citroen Jumper Heavy 35 HDI 163; Euro 6; Arangio New Batik Orange
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30 Okt 2018 21:19 #8 von veo

knusperknorps schrieb: Alle anderen Träger, die per Schienen unterflur mit dem Fahrzeug verbunden werden, haben deutlich breitere Leuchtenträger. Gleiches gilt für die Leuchtenträger von fiamma für den Fahrradträger an der Hecktür. Das macht mich eben skeptisch.

Noch einmal: Die Breite des Trägers ist 100cm. Der Ducato ist 205cm. Sind also auf jeder Seite 52,5cm. Der Leuchtenträger ist in der Breite verstellbar. Ich habe zwar keine Maße über die maximale Verstellbarkeit gefunden, 12,5cm dürften aber kein Problem sein. Mein alter Atera Strada Sport kann das problemlos.

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30 Okt 2018 22:59 - 30 Okt 2018 23:02 #9 von knusperknorps
Vielleicht mal so: Es geht mir nicht darum jemanden der den Atera benutzt zu ärgern, sondern darum etwas Klarheit hier im Forum mit dem vorhandenen Sachverstand zu erarbeiten. ich bin kurz davor selbst einen Atera DL3 zu kaufen, bin aber verunsichert, weil ich vermute, dass die Fahrradträger für die AKH alle für normale PKW gebaut wurden und deshalb am Kasten nicht der STVO entsprechen. Würde mich gerne vom Gegenteil überzeugen lassen. Ansonsten freue ich mich über Ideen oder Lösungen, wie man das Problem für uns Kastenwagenfahrer in den Griff bekommt. Also nix für Ungut. Niemand muss Atera verteidigen. Der DL3 ist der einzige der für uns eine sinnvolle Technik besitzt. Die Frage ist, wie man den STVO gemäß nutzen kann.

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31 Okt 2018 07:42 #10 von campavan

knusperknorps schrieb: Hat sich irgendjemand eigentlich mal Gedanken darüber gemacht, ob die Träger für die AHK am Kastenwagen eigentlich regelgerecht nach STVO sind?


Hallo,
im Hymer Zubehörkatalog z.B. wird der Atera DL3 als Original-Zubehör angeboten. Ich denke, die werden nichts anbieten, was nicht StVO konform ist ;)

www.xn--hymer-original-zubehr-0ec.com/re...?number=2941729&c=13

Gruß Tom
HymerCar Yellowstone in Profondo-Rot

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