- Beiträge: 292
- Dank erhalten: 136
Das Forum für alle Pössl, Globecar, Clever, Roadcar und Campster/Vanster Freunde. Online seit Nov. 2014
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Vermutlich hat sich da niemand drüber Gedanken gemacht. Das steht ja explizit in der StZVO. Habe dazu noch das gefundencampavan schrieb: Ich denke, die werden nichts anbieten, was nicht StVO konform ist
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
nützen da nichts, denn es gilt immer noch der Merksatz "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht". "Meck" hat es freundlicherweise nachgemessen und Manfred hat den Text der StVZO hier rein gesetzt und danach ist die Ausgangsfrage mit "Nein, ist nicht STVZO Gesetzeskonform" beantwortet.und werden weiterhin ohne Probleme mit den "Grünen" ( besser jetzt die "Blauen") fahren können. Mir ist nichts bekannt das jemand schon mal Ärger deshalb hatte.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
BITTE BEACHTEN!
Hinweise für die Benutzung
des ATERA Heckträgersystems
022 700 und 022 701
im Geltungsbereich der deutschen
StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung
(StVZO)
Bei Benutzung des Heckträgersystems im Bereich der
deutschen StVZO sind besondere Hinweise zu beachten.
Das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeuges muss
am Heckträgersystem wiederholt werden. Das Wiederholungskennzeichen
benötigt keinen TÜV- bzw. Zulassungsstempel.
Der Fahrradheckträger verfügt über eine europäische
Betriebserlaubnis (EGBE) mit der Nummer:
e4*79/488*2007/15*0119*01 (siehe auch nebenstehende
Anlage). Sie können diesen Heckträger ohne weitere
TÜV-Überprüfung an Ihrem Fahrzeug montieren, wenn
die Auflagen bzw. Hinweise der EGBE (insbesondere zur
Stützlast, siehe Titelseite dieser Anleitung) erfüllt bzw.
beachtet sind.
Beachten Sie unbedingt auch die entsprechenden Auflagen
zur dritten Bremsleuchte: “Bei Fahrzeugausführungen,
deren Typgenehmigung nach dem 01.10.1998
erteilt wurde, dürfen Ladungsträger oder mitgeführte
Ladung die dritte Bremsleuchte des Fahrzeuges nicht
verdecken. Die dritte Bremsleuchte muss rechts und
links - ausgehend von der Fahrzeuglängsachse - in
einem Horizontalwinkel von 10 Grad, nach oben - ausgehend
von der Leuchtenoberkante - in einem Vertikalwinkel
von 10 Grad und nach unten - ausgehend von der
Leuchtenunterkante -in einem Vertikalwinkel von 5 Grad
sichtbar sein. Kann auch nur eine dieser Sichtbedingungen
nicht eingehalten werden, ist die dritte Bremsleuchte
zu wiederholen”. Die dritte Bremsleuchte kann unter der
Art.-Nr.: 022 503 bezogen werden.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Holt Euch über das Pösslforum ein kostenloses und unverbindliches Angebot bei Dümo Reisemobile für euren neuen Pössl Kastenwagen. Profitiert von der großen Auswahl und der langjährigen Erfahrung von Europas größtem Händler für Wohnmobile oder Kastenwagen. Stetig große Auswahl und kurze Lieferzeiten bei unkompliziertem Service auch bei individuellen Wünschen. Und das zum garantiert günstigem Preis für alle Wohnmobile der Marken Globecar - Pössl - Roadcar - Clever - Campster/Vanster.
Dümo-Reisemobile in DülmenEin starker Partner fürs Pösslforum! 👍
Dümo Reisemobile unterstützt das Pösslforum, damit das Forum weiterhin umsonst für seine Mitglieder betrieben und weiter ausgebaut werden kann. Mit einer Kaufanfrage über das Pösslforum helft Ihr mit, die Kosten für den Betrieb des Forums zu sichern.
Einen großen Dank im Voraus an Euch! 😄