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file AHK Kupplungsträger oft nicht StZVO zugelassen?

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31 Okt 2018 09:27 - 31 Okt 2018 09:31 #11 von Meck
Eben nachgemessen (da es heute eh in den Urlaub geht):

Fahrzeugbreite: ~2000

Breite der Leuchten am Atera: ~1100




Dabei sind die Leuchten schon so weit wie möglich nach außen geschoben...




Rein rechtlich somit zu schmal - aber no risk no fun... :-)




btw: mit meiner vom Händler montierten ,AUTO-HAK‘ AHK gehen die Türen nicht ohne zusätzliche Modifikationen auf.


Mein 2win vario , Ducato 250 35L, 150 Multijet, Bj. 04/2014 - Profilbild: Limone sul Garda, Lombardei

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Letzte Änderung: 31 Okt 2018 09:31 von Meck.
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31 Okt 2018 09:34 #12 von Bauzinger
Laut StVZO mag das ja alles stimmen. Da die Rückleuchten beim Kasten aber nie komplett abgedeckt sind ist der Fahrzeugumriss doch immer noch zu erkennen. Wir haben den Westfalia BC 60 und werden weiterhin ohne Probleme mit den "Grünen" ( besser jetzt die "Blauen") fahren können. Mir ist nichts bekannt das jemand schon mal Ärger deshalb hatte.
Mit freundlichen Grüßen

Zelt
T3 Westfalia Joker
LMC Wohnwagen
Bürstner Avangard 540 TK
Zelt
Leihwohnmobil
In Warteschleife auf Summit 600 plus erst Modell 2018 inzwischen Modell 2019

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31 Okt 2018 09:36 #13 von juh

campavan schrieb: Ich denke, die werden nichts anbieten, was nicht StVO konform ist ;)

Vermutlich hat sich da niemand drüber Gedanken gemacht. Das steht ja explizit in der StZVO. Habe dazu noch das gefunden
"Die bei Pkw häufig verwendeten Anhängekupplungsträger sind für viele Reisemobile nicht zugelassen."
www.promobil.de/zubehoertest/wie-transpo...-besten-sein-e-bike/

Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

Pössl Vario 545 (2015) | Comfortmatic | Solar | Wechselrichter | 200Ah LiFeYPo4 | mein Pössl
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31 Okt 2018 09:59 #14 von campavan
Ich denke, dass bezieht sich aber eher auf klassische Wohnmobile, die in der Regel andere Heckmaße (>2,30m) haben als ein Standard Kasten mit 2,05m?!

Gruß Tom
HymerCar Yellowstone in Profondo-Rot

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31 Okt 2018 10:13 #15 von juh
ausgelagert aus
poesslforum.de/forum/zubehoer/1804-fahrr...oeffneten-hecktueren

nun, wenn die Maße überschritten sind, ist es egal, ob ein WoMo davor ist oder Kasten ...

Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

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31 Okt 2018 10:38 - 31 Okt 2018 11:20 #16 von Whmann
So, bin jetzt nur ein user vom DL3, aber kein Atera-Fantiker. Meine allerdings: es ist genug theorisiert.
Manfred hat die Sachlage doch eindeutig beschrieben und in den fm vom Hersteller, hier Atera, gibt es WICHTIGE HINWEISE zum
ordnunggsgemäßen Gebrauch. Und hierfür ist letztlich der Fahrer verantwortlich.
Unsere Kästen sind auch alle typgeprüft, haben idR eine H-Geschw. über 130 km/h und trotzdem man darf den in geschl. Ortschaften risikofrei nur mit 50 bewegen.

Hab gerade an meinem DL3 die 5 cm Spielraum ausgenutzt und den Leuchtenabstand damit auf 110cm erhöht.
Damit erfülle bei unseren 185 cm langen Rädern wenigstens den Herstellerhinweis in #5 , reisse aber die Hürde mit den Fahrzeugbreite knapp.
Seh das ähnlich wie Meck (war mit den Bildern schneller); ist wie 60 bei erlaubten 50 ;)

ps und OT: fahre idR auch in D mit der Warntafel am Radträger. Ist in D sicher auch ohne möglich, aber spätestens ausserhalb kann die Tafel zum MUSS ( I, ESP) werden.
Hab keine Lust im U mit O-Hütern, ggf auch noch in lokaler Sprache, zu diskutieren.

VG Wilfried

Globecar FR636 | 96 kW | Ducato X250 | EZL 2015 | f-d Heki-Spoiler | RouteComfort u 8"LF | Markise F65 | Dachreling | 256W PV | 2000W WR | 1*95 Ah AGM | AHK | DL3
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31 Okt 2018 10:43 #17 von woupi
Es ist mal so, es gibt Gesetze da muss man sich dran halten, ob nun alles immer verfolgt wird ist eine andere Sache, ändert aber nichts daran, dass es Gesetze sind.
Ich habe mich überhaupt nicht mit dem Thema auseinander gesetzt, da ich werde einen Fahrradträger habe oder bekomme, ich habe nicht mal eine AHK.
Aber so Aussagen wie (nur als Beispiel gemeint):

und werden weiterhin ohne Probleme mit den "Grünen" ( besser jetzt die "Blauen") fahren können. Mir ist nichts bekannt das jemand schon mal Ärger deshalb hatte.

nützen da nichts, denn es gilt immer noch der Merksatz "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht". "Meck" hat es freundlicherweise nachgemessen und Manfred hat den Text der StVZO hier rein gesetzt und danach ist die Ausgangsfrage mit "Nein, ist nicht STVZO Gesetzeskonform" beantwortet.

mfg

Clever Celebration Ez. 7.17 Heavy 16" Fahrwerk, Silber, Thule Omnistor 6200 Markise, Thule Längsschienensystem, Bluebattery, TomTom Go6000,Kenwood DDX5016DAB+, Dometic CAM35

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31 Okt 2018 11:14 #18 von juh
Hallo,
wichtig ist ja die Information.
Was man dann daraus macht, ist (wie z.B. beim Gewicht auch) dann jedem selbst überlassen.

Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

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31 Okt 2018 11:20 - 31 Okt 2018 11:50 #19 von campavan
Was besagen denn die EG-Richtlinien? DIe StVZO (nicht StVO) ist ja nur noch formal in manchen Bereichen zuständig und wird bei Bauartgenehmigungen langfristig von der EG-FGV abgelöst.

www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/BJNR012600011.html

Der Atera hat eine EG Betriebserlaubnis und dazu steht in der Beschreibung folgendes:

BITTE BEACHTEN!
Hinweise für die Benutzung
des ATERA Heckträgersystems
022 700 und 022 701
im Geltungsbereich der deutschen
StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung
(StVZO)
Bei Benutzung des Heckträgersystems im Bereich der
deutschen StVZO sind besondere Hinweise zu beachten.
Das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeuges muss
am Heckträgersystem wiederholt werden. Das Wiederholungskennzeichen
benötigt keinen TÜV- bzw. Zulassungsstempel.

Der Fahrradheckträger verfügt über eine europäische
Betriebserlaubnis (EGBE) mit der Nummer:
e4*79/488*2007/15*0119*01 (siehe auch nebenstehende
Anlage). Sie können diesen Heckträger ohne weitere
TÜV-Überprüfung an Ihrem Fahrzeug montieren, wenn
die Auflagen bzw. Hinweise der EGBE (insbesondere zur
Stützlast, siehe Titelseite dieser Anleitung) erfüllt bzw.
beachtet sind.
Beachten Sie unbedingt auch die entsprechenden Auflagen
zur dritten Bremsleuchte: “Bei Fahrzeugausführungen,
deren Typgenehmigung nach dem 01.10.1998
erteilt wurde, dürfen Ladungsträger oder mitgeführte
Ladung die dritte Bremsleuchte des Fahrzeuges nicht
verdecken. Die dritte Bremsleuchte muss rechts und
links - ausgehend von der Fahrzeuglängsachse - in
einem Horizontalwinkel von 10 Grad, nach oben - ausgehend
von der Leuchtenoberkante - in einem Vertikalwinkel
von 10 Grad und nach unten - ausgehend von der
Leuchtenunterkante -in einem Vertikalwinkel von 5 Grad
sichtbar sein. Kann auch nur eine dieser Sichtbedingungen
nicht eingehalten werden, ist die dritte Bremsleuchte
zu wiederholen”. Die dritte Bremsleuchte kann unter der
Art.-Nr.: 022 503 bezogen werden.


Wer Lust und Zeit hat, kann sich ja auch mal durch die EG-Richtlinie wurschteln. Ich versteh da nur Bahnhof ;)

ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris...015&num=722&dLang=DE

Gruß Tom
HymerCar Yellowstone in Profondo-Rot
Letzte Änderung: 31 Okt 2018 11:50 von campavan.

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31 Okt 2018 12:00 #20 von Big-Red
Die Überlegung von Uli (knusperknorps ) ist also gar nicht so doof.
Wegen der Maße der Leuchteinheit bis zur Fahrzeugaußenkante, darf offiziell der Kupplungsträger nicht benutzt werden.
Ob es zu einer Strafe kommen wird, hängt wohl vom Arbeitseifer des einzelnen Polizisten ab. So ist mir z.B. bis jetzt nur ein Fall bekannt von einem Fahrradträger, der an der Hecktür zu tief angebracht war und dadurch die Heckleuchten vom Kastenwagen teil verdeckte und es dadurch zu einer Strafe kam.
Wo kein Kläger da kein Richter!

Zur eigenen Sicherheit, sollte man sich evtl. Gedanken machen ob man bei Nachtfahrten die Schutzplane über den Fahrrädern verzichtet, damit die original Fahrzeugbeleuchtung etwas mehr zur Geltung kommt.

Gruß

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