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question-circle Garantiearbeiten nur beim verkaufenden Händler?

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25 Okt 2017 20:51 - 26 Okt 2017 09:46 #31 von frakko2

Big-Red schrieb:

kälte-fuzzi schrieb: Hallo Pössl Gemeinde
Habe heute bei Pössl angerufen und mit dem Verkaufsleiter gesprochen.Seine Aussage:der Vertragshändler muß Garantiearbeiten ausführen,aber der Händler kann evetuell mich mit einem Termin hinhalten.Sollte ich irgendwelche Probleme bekommen sollte ich mich nochmal melden,er würde sich dann kümmern.Aber ich muss Klaus beipflichten, es macht keinen Sinn, deswegen,diese Fa. bekommt mein Bestes nicht.Leider werden aber diese Händler immer mehr.
Gruß Peter


Ein Händler muss einen Garantie Antrag bei Pössl stellen, ob die Kosten für eine Reparatur übernommen werden.
Diesen Antrag kann der Vertragshändler stellen, bei dem gekauft wurde oder jeder andere Vertragshändler.

Ist das ausreichend Spyder Ryder?

Gruß Klaus


Es fehlt eine wichtige Kleinigkeit: Pössl bezahlt zwar, aber nicht den vollen normalen Stundensatz für die Arbeit. Also sind fremde Garantiearbeiten für Händler ein Draufzahlgeschäft. (Die der eigenen Kunden natürlich genauso...aber da steht er natürlich zuerst in der Pflicht )

Ja, sicher verpflichtet sich der Händler in seinem Händlervertrag mit Pössl zu markenweiten Garantiearbeiten. Aber es gibt im Leben immer einen Unterschied zwischen Dingen die man tun will und muss oder nur tun muss.

Am besten man kauft bei einem Händler, der auch Fiat Professional Vertragspartner ist. Weniger Ansprechpartner, integraler Service, weniger Laufereien...

Wer nichts dazulernen will bleibt stehen wo er ist.
Letzte Änderung: 26 Okt 2017 09:46 von frakko2.
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25 Okt 2017 20:54 - 26 Okt 2017 08:48 #32 von frakko2

ubu2 schrieb:


Grüße
SpyderRyder


Was währe es denn worauf Pössl eine Garantie geben könnte?

.


Das wääre das Gesamtprodukt, dass sie zur landesüblichen Währung an Endkunden verkaufen.
Wenn manche Zulieferkomponenten eine Herstellergarantie gegenüber dem Endkunden anwenden ist das eine schöne Sache, aber erstmal nicht der Regelfall.

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25 Okt 2017 21:00 #33 von jakobil
wir haben in Bayern gekauft und bereits 2x Garantiearbeiten (Austausch EBL / Korrektur Möbelklappe) bei einem Händler in Schleswig-Holstein machen lassen. Ohne Probleme.

beste Grüße
jakobil

wenn man immer nur tut was sich gehört verpasst man den ganzen Spass. ?
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26 Okt 2017 09:01 #34 von SpyderRyder

frakko2 schrieb:

ubu2 schrieb: Was währe es denn worauf Pössl eine Garantie geben könnte?

.


Das wääre das Gesamtprodukt, dass sie zur landesüblichen Währung an Endkunden verkaufen.
Wenn manche Zulieferkomponenten eine Herstellergarantie gegenüber dem Endkunden anwenden ist das eine schöne Sache, aber erstmal nicht der Regelfall.


Das meinte ich, genau. Meine sonstigen Autos kaufe/lease ich bei Toyota und Lexus. Dort gibt es kein solches Heckmeck mit Händler-Willkür. Der Käufer bekommt ein Heft mit eindeutigen Garantiebedingungen, die in ganz Europa drei Jahre lang gelten. Und da muss ich mich auch nicht drauf einlassen, mich bei einem defekten Kühler an Denso in Tokio wenden zu müssen. Ich gehe zu einem Toyota-Händler meiner Wahl und lasse reparieren. Hab schließlich keinen Bausatz gekauft, und bei Pössl tue ich das auch nicht.

Immerhin schön, dass es laut den letzten Beiträgen hier dann bei vielen Pössl-Händlern doch klappt.

Meine letzte Frage wiederhole ich aber gerne nochmal: welche Garantien werden von Citroen mitgegeben? Wie lang, wie viele km?

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26 Okt 2017 09:34 #35 von NoKa416
Hallo,
bei Citroen ist wenn der P-Händler korrekt den Tag der ersten Zulassung an Citroen gemeldet hat,
der Beginn der 2 jährigen Garantie. Dieser Tag ist Für jeden autorisierten C-Händler im C-System
zu sehen.(Habe sebst ,für mein Fahrzeug, bei einen C-Händler den Eintrag nachgefragt und kontrolliert)
Da ich seit 30000Km und fast 22 Monaten kein Porblem mit meinen Fahrzeug habe ich auch
die anderen Garantievorgänge nicht durchlebt.habe kenn ich die Realität nicht..
ich hoffe es bleibt weiter so.
Gruß

Roadcruiser 150PS und Gewichtsproblem wegen zuviel Zubehör
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26 Okt 2017 09:37 #36 von SpyderRyder
Danke dir dafür! Gibt es da eine km-Beschränkung? Das muss ich noch wissen, dann geb ich ja schon wieder Ruhe

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26 Okt 2017 09:39 #37 von juh
Hallo,
die Garantiebedingungen stehen im Wartungsheft, das liegt dann Deinem Fahrzeug bei. Für ältere habe ich hier einen Download gefunden, ob der Inhalt dann bei Deinem im Detail abweicht, mußt Du halt schauen.
citroen-de-de.custhelp.com/app/answers/d...3095/kw/wartungsheft
Jürgen

Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

Pössl Vario 545 (2015) | Comfortmatic | Solar | Wechselrichter | 200Ah LiFeYPo4 | mein Pössl
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26 Okt 2017 12:16 - 26 Okt 2017 14:04 #38 von ubu2

frakko2 schrieb:

ubu2 schrieb:


Grüße
SpyderRyder


Was währe es denn worauf Pössl eine Garantie geben könnte?

.


Das wääre das Gesamtprodukt, dass sie zur landesüblichen Währung an Endkunden verkaufen.
Wenn manche Zulieferkomponenten eine Herstellergarantie gegenüber dem Endkunden anwenden ist das eine schöne Sache, aber erstmal nicht der Regelfall.


Pössl verkauft nicht an den Endkunden.
Der Händler verkauft an den Endkunden, und der ist verpflichtet:
Vom Gesetztgeber zur Gewährleistung.
Desweiteren sind alle Händer, egal ob das Fahrzeug bei Ihnen gekauft wurde oder nicht verpflichtet:
Von Pössl (so wurde es hier zumindest in einigen Beiträgen hervorgehoben) als Ausführender von Garantiearbeiten.

Das währe im Idealfall dann so geregelt:
Bei defektem Kühlschrank zum Händler.
Der stellt Garantieantrag bei Pössl und rechnet seine Leistungen mit denen ab.
Pössl selbst regelt dann den Garantiefall mit dem Hersteller des Kühlschranks im Rahmen von dessen Garantiedingungen.

Aber Garantie auf den Kühlschrank wird Pössl selbst nicht geben.

Wenn nun der Händler sagt, geh mit deinen Garantiesachen dahin wo du gekauft hast sollte Pössl diesem irgendwann den Vertrag kündigen.

Dies währe jetzt der Punkt wo man sagen kann Pössl hat das ganze verbockt weil sie hier nicht konsequent durchgreifen.

Uwe
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Letzte Änderung: 26 Okt 2017 14:04 von ubu2.

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26 Okt 2017 13:01 - 26 Okt 2017 14:31 #39 von frakko2
Ich glaube es wääre jetzt hier notwendig wieder ganz von Unten anzufangen. Erstmal der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Wurde im Forum schon 1000x abgehandelt.

Der Händler steht in der Gewährleistung, Der Hersteller gibt darüber hinaus eine freiwillige Garantie.....

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Letzte Änderung: 26 Okt 2017 14:31 von Vario499. Grund: unnötiges Zitat gelöscht
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26 Okt 2017 13:58 - 26 Okt 2017 14:03 #40 von ubu2
@frakko2
Das ist mir vollkommen klar.

Und ich bin mir nicht bewusst, dass in meinem letzten Beitrag irgendetwas steht was dem widerspricht.

Vielleicht ist der folgende Punkt von mir ein wenig unglücklich formuliert.

Der Händler verkauft an den Endkunden, und der ist verpflichtet:
Vom Gesetztgeber zur Gewährleistung.
Und von Pössl (so wurde es hier zumindest in einigen Beiträgen hervorgehoben) als Ausführender von Garantiearbeiten.


100% Korrekt währe
Der Händler verkauft an den Endkunden, und der ist verpflichtet:
Vom Gesetztgeber zur Gewährleistung.
Desweiteren sind alle Händer, egal ob das Fahrzeug bei Ihnen gekauft wurde oder nicht verpflichtet:
Von Pössl (so wurde es hier zumindest in einigen Beiträgen hervorgehoben) als Ausführender von Garantiearbeiten.

Ich habe dies jetzt auch in dem Beitrag entsprechend geändert

Uwe
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Letzte Änderung: 26 Okt 2017 14:03 von ubu2.
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