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file Fz Kauf und Anzahlung

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04 Feb 2017 15:25 #111 von vanbob
vanbob antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Es passt hier noch am Ehesten hinein: wie detailliert und ausführlich sind denn eure Kaufverträge vom Händler gewesen? Ich habe einen einseitigen Wisch mit näheren Angaben zur Zusatzausstattung sowie ungefährem Liefertermin und Brutto-/Nettopreis. Nach sehr, sehr guten persönlichen Gesprächen und vielen telefonischen Rücksprachen, hat der Händler mir auf meinen Wunsch hin "das Formale" auf dem Postweg zukommen lassen. Brauchte zwischendrin noch etwas für eine "Umkonfiguration" und Bedenkzeit. Bloß kommt ihr es nun komisch vor, dass der Kaufvertrag nur eine Seite sein soll. :blink:

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04 Feb 2017 16:31 #112 von Flaumo
Flaumo antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Hallo,

bei uns umfasst der Kaufvertrag ganze zwei Seiten. Die eine Seite ist der tatsächliche Vertrag mit Gesamtpreis, Farbe, Reifenart, unverbindlicher Liefertermin etc. und die zweite Seite die Auflistung der Sonderausstattung von Globecar und die Zusatzeinbauten wie Solar, SOG, Radio etc..
Die ganze Abwicklung begann mit einem kurzen Besuch vor Ort, im Anschluss danach einige Emails und Telefonate. Kaufvertrag wurde als PDF an uns geschickt, unterzeichnet von mir und im PDF Format zurück geschickt. That's it!
Händler bestätigte uns noch die Weiterleitung unserer Bestellung an Globecar. Seither nix mehr gehört. Mitte Februar (18./19.) ist beim Händler Schauwochenende, da werden wir nochmal hinfahren und ein paar Abmessungen vornehmen und nachfragen ob es noch bei Juni bleibt oder schon Juli oder August wird. :unsure:
Anzahlung durften wir keine leisten :)

Grüsse
Kai

Webseite: travelcampingliving.jimdo.com (Wie, wo, was Kastenwagen/Womo)
YouTube Channel: www.youtube.com/travelcampingliving
16.11.2016: bestellt Globecar Campscout B, Citroen, 163 PS (DH, Solar 2x100 WP, RüFaKa, SOG, Kendwood DDX4016 DAB)
Übernahme:17.10.2017

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04 Feb 2017 21:06 #113 von Schaumi
Schaumi antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Das der Kaufvertrag nur 1 Seite beträgt ist normal bzw. kann normal sein.

Grundsätzlich unterschreibt man eine verbindliche Bestellung und der Händler erklärt innerhalb von 3 Wochen die Annahme der verbindlichen Bestellung. Sollte er dies nicht i.d.R. innerhalb der 3 Wochen machen und diese 3 Wochen sind rum, kannst Du von Deiner verbindl. Bestellung wieder abstand nehmen (so zumindest lt. AGB, welche meistens auf der Bestellung oder umseitig abgedruckt sind), gilt aber nur bei Lieferfahrzeug,-bei Lagerfahrzeug kürzere Fristen.

Oder wie bei uns, ich unterschreibe die verbindliche Bestellung und der Händler unterschreibt auf dem gleichen Formular die Annahme der verbindl. Bestellung quasi gleichzeitig.

Da der Kaufvertrag/verbindl. Bestellung nur aus 1 Seite besteht, liegt darin begründet, dass der Händler alle erforderlichen Angaben zum Fahrzeug und deren Ausstattung auf eine Seite bekommt...warum auch nicht.

Gruß
Ronny

Pössl Roadcruiser Modell 2017 auf Citroenbasis

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04 Feb 2017 22:41 #114 von vanbob
vanbob antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Vielen Dank euch beiden für die beruhigenden Antworten! Tatsächlich @Schaumi: "wieso auch nicht"?! Genau so habe ich mir das auch gedacht. War mir allerdings trotzdem unsicher. Zumal es der erste Fahrzeug-Neukauf wird. Daher fehlten mir die Vergleiche. In alten Unterlagen vorhin aber noch mal gecheckt, dass selbst normale Kfz wohl so bestellt werden.

Die von mir gewünschten, aufpreispflichtigen Optionen bzw. Sonderausstattungen sind explizit aufgeführt. Die "Standardausstattung" ergibt sich ja aus der Fahrzeugbeschreibung in Kombination mit dem Modelljahr 2017. Hoffe also, dass dann alles passt.

Besten Dank nochmal! :side:

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05 Feb 2017 08:12 #115 von woupi
woupi antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Genau so ist es auch bei uns und wie Schaumi schon sagte, warum auch nicht. Anzahlung haben wir 5% geleistet, der Händler hatte mir zwar auch angeboten, dass ich keine leisten muss, er also nicht drauf besteht, ich finde es aber fair, auf diese Weise hat er auch ein bisschen Sicherheit. Wenn er Pleite geht ist die Anzahlung allerdings weg, darum habe ich mich ein wenig über den Händler informiert und gehe bei dem wo wir bestellt haben nicht von einer Pleite aus, auch wenn man das natürlich nie wissen kann.

mfg

Clever Celebration Ez. 7.17 Heavy 16" Fahrwerk, Silber, Thule Omnistor 6200 Markise, Thule Längsschienensystem, Bluebattery, TomTom Go6000,Kenwood DDX5016DAB+, Dometic CAM35

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05 Feb 2017 12:59 #116 von Weißergnom
Weißergnom antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Einfach sich selbst die Frage stellen (oder nachforschen) wie viele Womo Dealer gingen bereits pleite?
Beim jetzigen Boom käme eine Aquise überhaupt nicht in Frage. Und Pleite bedeutet nicht unbedingt,
man erhält mir mehr sein Geld. Kann nur dauern oder evtl. nur ein Teil der Anzahlung.
Ich schlief 14 Monate ruhig.

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05 Feb 2017 15:14 - 05 Feb 2017 15:21 #117 von woupi
woupi antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Und Pleite bedeutet nicht unbedingt,
man erhält mir mehr sein Geld. Kann nur dauern oder evtl. nur ein Teil der Anzahlung
Klar heißt das nicht, dass man nichts wieder bekommt, allerdings hat meine Frau 25 Jahre bei einem Rechtsanwalt gearbeitet und in dieser Zeit einige Insolvenzen mit betreut. Meistens ist da nicht viel bis Garnichts zu holen. Aber wie ich bereits sagte, gehe ich nicht von einer Insolvenz aus ganz im Gegenteil.

mfg

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05 Feb 2017 15:37 - 05 Feb 2017 15:39 #118 von Schaumi
Schaumi antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Leider sieht man von draußen dem Betrieb nicht immer an, ob er sich gerade in Insolvenz befindet oder nicht. Schnell ist mal der Bruder als Geschäftsführer eingetragen, ohne dass man es bemerkt hat.

Aber in der heutigen Situation muss wohl schon einiges zusammenkommen, damit ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss.

Wenn ein Unternehmen wortwörtlich PLEITE geht, ist eh Hopfen und Malz verloren...dann reicht es noch nicht mal mehr für eine Insolvenz und somit eine halbwegs geregelte Abwicklung des Unternehmens.

Gruß
Ronny

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06 Feb 2017 08:55 #119 von Saali
Saali antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Zu einem Kaufvertrag gehören immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort werden alle relevanten Punkte zur Kaufabwicklung vereinbart, die nicht Fahrzeugspezifisch sind.

Hier eine kleine, alte Geschichte von einem Arbeitskollegen:
Der hatte sich einen nagelneuen Kastenwagen gekauft. Während der Abwicklung stellte sich raus, dass an einem Fenster ein größerer Krater war, den er bei einem Neufahrzeug nicht tolerieren wollte. Der vHändler wollte das Fenster tauchen, und die Abholung war eine Woche später vereinbart.
In dieser Woche ging die Firma pleite. Das Geld war bezahlt, also in der Insolvenzmasse und der Brief noch beim Händler. Er hat den Wagen und den Brief noch bekommen (fragt mich nicht wie), hatte aber einige schlaflose Nächte.

Also: Geld gegen Brief. Eins von beiden immer in den Händen halten.
So habe ich das gemacht. Keine Anzahlung, nachdem mir der Händler den Brief zwecks Anmeldung geschickt hat, habe ich überwiesen. Fand ich fair.

Gruß
Christoph

Poessl 2Win R 2015

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06 Feb 2017 12:44 - 06 Feb 2017 13:19 #120 von woupi
woupi antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
@Saali,
Du hast natürlich Recht und bei dem Boom imo würde es wohl auch kein Problem sein den Kawa wieder los zu werden wenn der Kunde abspringen sollt, ich finde ein Anzahlung trotzdem fair.

mfg

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