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file Fz Kauf und Anzahlung

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07 Aug 2018 22:01 #161 von Elke-FS
Elke-FS antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
@Manfred: Das automatische Widerrufsrecht gibt es meines Wissens tatsächlich nur im Fernabsatz. Von einem vor Ort (in den Geschäftsräumen des Verkäufers) geschlossenen Kaufvertrag gibt es kein Rücktrittsrecht. Unabhängig von der Finanzierung - das ist ein eigenständiges Geschäft (nicht zu verwechseln mit Leasing! da kauft ja die Leasinggesellschaft und vermietet es an den Kunden).
Wenn Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst, dann sollten Dir keine Kosten entstehen.
Das wird für den Händler bei einem Neuwagen auch kein Problem sein, denn er storniert seinerseits seine Bestellung auch kostenlos (zumindest in den ersten paar Tagen), zumindest ist das bei uns so.
ABER bei einem Gebrauchten schaut die Sache (im Fernabsatz) anders aus: der Kunde will den Brief (evt. vorab wegen Zulassung) und spätestens bei Übernahme. Also muss ihn der Verkäufer wiederum bei seiner Bank (mind. 5 Werktage vorher anfordern und damit das Fahrzeug bezahlen (zzgl. Gebühr)).
Auf diesen und evt. Folgekosten (Zinsen, Angebot im Internet löschen, dann doch wieder einstellen - ist ja für gewerbliche Anbieter auch nicht kostenlos usw.) bleibt der Verkäufer sitzen, wenn Du Dich plötzlich umentscheidest und vom KV zurück trittst. Es ist ja nicht so, wie bei einer Versicherung oder Finanzierung, wo mein einfach den Vertrag zerreißt.
Diese nicht unerheblichen echten Kosten (nicht fiktiv) werden an den Interessenten weitergeben - ähnlich wie bei einem Kostenvoranschlag: wirst Du Kunde, so musst Du ihn nicht bezahlten, lässt die Reparatur nicht machen, dann schon.
Man muss sich vor den Kunden schützen, die sich 10 PKW reservieren um schlussendlich max. einen zu kaufen.

Leider gibt es hin und wieder schwarze Schafe - auf Verkäufer- wie auf Kundenseite
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07 Aug 2018 23:04 - 07 Aug 2018 23:08 #162 von ManfredK
ManfredK antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Wenn ein wirksamer Fernabsatz nach BGB § 312c vorliegt, vermutlich keine Information (vor Vertragsabschluss) nach § 312e BGB über etwaige Kosten stattgefunden hat, ist der Vertrag nach § 355 BGB die empfangene Anzahlung unverzüglich und ohne jegliche Kosten zurückzuzahlen.

Profis haben dies im Zuge einer Mischkalkulation längst berücksichtigt und leben gut damit (siehe Internetversandhandel)

Also kann ich auch gleich auf eine Anzahlung verzichten. Allerdings kann man natürlich vereinbaren dass die Fahrzeugpapiere erst nach Zahlung des Kaufpreises ausgehändigt werden - sofern das Fahrzeug bei Übergabe der Papiere auch sofort übergeben werden kann.

Insgesamt wäre eine Anzahlung für einen Gebrauchtwagen doch eher als unüblich einzustufen..... und wenn... dann natürlich nur mit einer Bankbürgschaft der Bank des Händlers.

Anzahlungen nur mit Bankbürgschaft.... ist ein Händler dazu nicht bereit (alternativ er verzichtet dann ganz schnell auf eine Anzahlung) dann kann man jedem Kunden nur raten einen anderen Händler zu suchen. Ich halte ein Anzahlung ohne Bankbürgschaft nicht für seriös.

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Letzte Änderung: 07 Aug 2018 23:08 von Vario499.

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08 Aug 2018 08:57 - 08 Aug 2018 09:00 #163 von elrond
elrond antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Bei mir war das ziemlich einfach. Mein Auto stand auf dem Hof. Bei Vertragsabschluss wurde meine Frage zu einer Anzahlung vom Händler mit "nein, nicht nötig" beantwortet. Ich habe ihm ca. 80% des Kaufpreises überwiesen ( war so ausgemacht) und den Rest bei Abholung/Übergabe bezahlt.
Ich bin bisher auch ohne Netz und doppelten Boden noch nicht auf die Nase gefallen.

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Letzte Änderung: 08 Aug 2018 09:00 von elrond.

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08 Aug 2018 09:07 #164 von Tommel
Tommel antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Für einen Freund von mir ist genau das aufgrund der Insolvenz eines großen VW-Händlers (diese kam von heute auf morgen) mächtig in die Hose gegangen.
Von seiner Anzahlung hat er einen Teil später mal zurückerhalten, dass von ihm "gekaufte" neue Fahrzeug war allerdings weg. Teures Lehrgeld, wobei es keinen Armen getroffen hatte, aber trotzdem.
Genaue Summen weiß ich nicht. Aber die Anzahlung war sicherlich 5-stellig, denn es handelte sich um ein Auto aus der gehobeneren Liga.
Passieren kann sowas schon. Durchaus. Auch, und das war das bemerkenswerte dabei, bei großen und anscheinend seriösen und "alteingessenen" Händlern.

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08 Aug 2018 09:17 #165 von elrond
elrond antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Vielleicht habe ich bisher einfach Schwein gehabt...

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08 Aug 2018 09:38 #166 von juh
juh antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung
Fernabsatzgesetz kann auch bei Kauf beim Händler gelten. Ist die Vertragsanbahnung per Telefon oder Email erfolgt, gilt das Fernabsatzgesetz, auch wenn der Vertrag beim Händler vor Ort unterschrieben wurde. Da der Kunde hier seine Pflichtinformationen nach Fernabsatzgesetz sicher nicht erhalten hat, könnte ein findiger Anwalt da auch lange nach Ablauf von 2 Wochen den schadensersatzfreien Rücktritt erklären.
Bzgl. der Anzahlungs-Praxis: wenn 90% der Kunden das mit sich machen lassen, könnte der Händler auf Stur schalten und lieber auf einen Vertrag verzichten. Wenn jetzt aber der Großteil der Kunden bei Anzahlungverzicht den Händler wechselt, wird er sein Geschäftsmodell überdenken müssen.
Es liegt also an uns, da etwas zu verändern.

Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

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08 Aug 2018 10:14 - 08 Aug 2018 10:20 #167 von frakko2
frakko2 antwortete auf Fz Kauf und Anzahlung

Tommel schrieb: Für einen Freund von mir ist genau das aufgrund der Insolvenz eines großen VW-Händlers (diese kam von heute auf morgen) mächtig in die Hose gegangen..


Wobei anzumerken ist dass Insolvenz immer von heute auf morgen kommt und sich nicht lange vorher und öffentlich ankündigt bzw. ans schwarze Brett gehängt wird. Das wäre ja noch Insolvenzfördernd....

Ein anderes Motiv für Anzahlungen gibt es händlerseits vielleichtr schon noch: Pössl Händler haben ja keine Hausbank, wie z.B. VW. Also muß man vielleicht mit einer geleisteten Anzahlung den ein oder anderen Kunden motivieren in den nächsten Monaten auch tatsächlich eine Finanzierung auf die Beine zu stellen. Ich weiss nicht wie hoch die "Ausfallquote" diesbezügl. ist.

Wer nichts dazulernen will bleibt stehen wo er ist.
Letzte Änderung: 08 Aug 2018 10:20 von frakko2.

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